CSAM-Verordnung : Kinderschutz: Die Pflicht der Plattformanbieter

Kerstin Claus
Kerstin Claus, Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs Foto: UBSKM, Barbara Dietl

Bei der aktuellen Diskussion zur CSA-Verordnung der EU-Kommission ist der Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, Kerstin Claus, wichtig, dass beide Rechtsgüter – Kinderschutz und Datenschutz – gleichermaßen ernst genommen und nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen im Netz sei eine Pflicht der Internetdiensteanbieter.

von Kerstin Claus, UBSKM

veröffentlicht am

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen

Mit bestehendem Konto anmelden

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen

Mit bestehendem Konto anmelden