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Energie & Klima

Standpunkte Finanzierung des Klimaschutzes – die Quadratur des Kreises?

Stefan Thomas, Abteilungsleiter Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik, Wuppertal Institut
Stefan Thomas, Abteilungsleiter Energie-, Verkehrs- und Klimapolitik, Wuppertal Institut Foto: Wuppertal Institut

Um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen, wird der Investitionsbedarf des Staats auf 30 bis 50 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Woher könnten diese Mittel langfristig kommen? Und wofür sollen die Einnahmen aus dem Emissionshandel am besten ausgegeben werden? Aus wissenschaftlicher Sicht sei klar, schreibt Stefan Thomas vom Wuppertal Institut: Optimal ist eine Verwendung für Klimaschutzmaßnahmen und eine pauschale Rückerstattung. Die EEG-Umlage abzuschaffen sei dagegen kontraproduktiv.

von Stefan Thomas

veröffentlicht am 16.12.2021

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Die Ampel-Koalition muss gewaltige Summen für den Klimaschutz mobilisieren. Allein der Investitionsbedarf des Staates wird auf jährlich 30 bis 50 Milliarden Euro geschätzt. Kurzfristig hat die Umschichtung von 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds beziehungsweise die Nachfolgekonstruktion Spielraum geschaffen. Aber wie könnten auf Dauer diese Mittel beschafft werden? Neue Steuern, beispielsweise auf hohe Einkommen oder Vermögen, hat das Sondierungspapier für die Ampelkoalition ausgeschlossen.

Es bestehen daher folgende Quellen: Erstens der Emissionshandel, also der EU-Emissionshandel und der nationale Emissionshandel (BEHG); Zweitens: Subventionsabbau – für welche umweltschädlichenSubventionen wird es der neuen Regierung möglich sein, sie zu reduzieren oder zu streichen? Sinnvoll und nötig wäre es auf jeden Fall.

Dritte mögliche Quelle: Neue Kredite. 2022 gilt die Schuldenbremse nicht. Beschlossen ist wie erwähnt bereits, den Energie- und Klimafonds – künftig Klima- und Transformationsfonds (KTF) – „aufzuladen“. Auch Bahn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und die Förderbank KfW könnten für einen klar definierten Auftrag Kredite aufnehmen oder 2022 mehr Eigenkapital erhalten.

Vierte Möglichkeit:  Höhere Einnahmen aus bestehenden Steuern. Nach der neuesten Steuerschätzung kann der Bund pro Jahr etwa zwölf Milliarden Euro mehr Einnahmen erwarten. Neben Energiewende und Klimaschutz gibt es aber sicher weitere Aufgaben, für die zusätzliche Mittel erforderlich sein werden.

Es bleibt als Zwischenfazit: Die Mittel sind ohne erheblichen Subventionsabbau und ohne Aufnahme von Schulden begrenzt. Einigermaßen sicher planbare Einnahmen sind aus heutiger Sicht nur die Mittel aus dem Emissionshandel von rund 15 bis 20 Milliarden Euro pro Jahr, die bis 2025 auf rund 25 Milliarden steigen könnten. Das ist aber nur etwa die Hälfte des Bedarfs, der – siehe oben – auf 30 bis 50 Milliarden pro Jahr geschätzt wird. Umso dringlicher stellt sich die Frage, wie diese Mittel optimal verwendet werden könnten und welche der Ausgaben prioritär für den Klima- und Transformationsfonds mit seiner relativen Finanzsicherheit vorzusehen sind.

Wie größter Klimanutzen mit Sozialausgleich möglich ist

Für die Verwendung der verfügbaren Mittel gibt es zwei grundsätzliche Alternativen: Erstens Investitionen in Klimaschutz (Infrastruktur, Förderprogramme, praktische Unterstützung) in Verbindung mit einer „Klimaprämie“, also einer jährlichen Zahlung pro Kopf an die Haushalte und pro Arbeitsplatz an die Betriebe.

Oder als zweite Möglichkeit die Abschaffung der EEG-Umlage, wie es sich die geplante Ampel-Koalition vorgenommen hat. Die Kosten der Abschaffung der EEG-Umlage werden auf rund 15 bis 20 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt, bis 2030 auf rund 10 bis 13 Milliarden Euro pro Jahr sinkend. Das wären anfänglich nahezu alle Einnahmen aus dem EU- und nationalen Emissionshandel.

Woraus sollten dann die Förderprogramme des Klima- und Transformationsfonds finanziert werden, die schon 2021 knapp 16 Milliarden Euro betragen? Hierfür soll der KTF zweckgebunden Mittel erhalten – insbesondere aus für 2021 bewilligten aber bisher nicht genutzten Schulden. Ist diese Schuldenaufnahme erforderlich, ausreichend und sinnvoll, um damit beide Wege zu finanzieren, wie es die Koalition plant – spezifische Investitionen und die Kosten der bisherigen EEG-Umlage plus künftig einem sozialen Ausgleich durch ein Klimageld? Dazu ist die Frage zu klären: Wie ist jeweils die Wirkung für den Klimaschutz und den sozialen Ausgleich?

EEG-Wirkung im Vergleich

Zunächst: Wie würde sich eine Abschaffung der EEG-Umlage auf den Klimaschutz auswirken? Vor allem indirekt, indem strombasierte Anwendungen gefördert werden. Die Zielgenauigkeit ist aber bei spezifischen Förderinstrumenten deutlich größer, wie zum Beispiel bei der Förderung für Investitionen in E-Pkw, in Ladeinfrastruktur und in effiziente Wärmepumpen. Sie adressieren zudem genauer wesentliche Hemmnisse in diesen Bereichen. Bei einer pauschalen Abschaffung der EEG-Umlage sinken dagegen Effizienzanreize, so dass ein vermeidbarer Anstieg des Stromverbrauches über die gewünschten Sektorenkopplungs-Anwendungen hinaus zu erwarten ist. Strom ist aber noch immer zu wertvoll zum Verschwenden.

Zudem: Mit der Abschaffung der EEG-Umlage würde die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt erfolgen. Dies stellt ein relevantes Risiko für den Ausbau der erneuerbaren Energien dar. Die gegenwärtige Finanzierungssicherheit durch die EEG-Umlage würde entfallen. Stattdessen entstünde eine Abhängigkeit von jährlichen Haushaltsverhandlungen im Bundestag. Darüber hinaus ist das EEG durch die staatlichen Zuschüsse auf das EEG-Umlage-Konto bei der EU beihilfepflichtig. Damit kann der Gestaltungsspielraum bei der Finanzierung der Erneuerbare-Energien-Anlagen enger werden.

Wie wären die sozialen Auswirkungen? Auch hier gilt: Alternative Verwendungen der Einnahmen der CO2-Bepreisung sind sozial und ökologisch zielgerichteter als eine pauschale Abschaffung der EEG-Umlage. Zwar wirkt auch die Abschaffung der EEG-Umlage progressiv, das heißt Haushalte mit niedrigen Einkommen werden relativ stärker entlastet als solche mit hohem Einkommen.

Eine Klimaprämie würde ärmere Haushalte jedoch noch stärker entlasten. Gezielte Förderungen im Wärme- und Verkehrssektor sowie andere Klimaschutzmaßnahmen würden direkt zu einer Reduktion der Energie- und Mobilitätskosten wie auch der CO2-Emissionen beitragen und die Marktdurchdringung effizienter und grüner Technologien beschleunigen helfen.

Weil der Anteil des Stroms an den Energiekosten in der Wirtschaft meist deutlich höher ist als bei den Haushalten, würden Unternehmen stärker von der Abschaffung der EEG-Umlage profitieren als Haushalte. Will man Unternehmen entlasten, könnte dies zielgenauer wie in der Schweiz über eine pauschale Rückerstattung eines Teils der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung nach Bruttolohnsumme oder Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze geschehen, ohne den Anreiz zu effizienter Stromnutzung zu senken.

Fazit

Nach genauem Hinsehen zeigt sich ein Widerspruch im Koalitionsvertrag für die Ampel-Koalition: Sie will einerseits den Abbau umweltschädlicher Subventionen, aber gleichzeitig mit der Abschaffung der EEG-Umlage eine neue Subvention für Strom einführen. Würde die EEG-Umlage gezielt nur zur Förderung von Energiewendetechnologien wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge sowie effiziente elektrische Produktionsprozesse abgeschafft, würde das beispielsweise 2023 nicht 15 bis 20 Milliarden, sondern deutlich weniger als eine Milliarde kosten.

Setzt man die Sektorenkopplung bis zum Jahr 2030 konsequent fort, würden für dann etwa sechs Millionen Wärmepumpen und die angestrebten 15 Millionen Elektroautos nicht 10 bis 13 Milliarden, sondern nur gut zwei Milliarden Euro für den zielgerichteten Ausgleich der EEG-Umlage benötigt.

Das heißt, dass bei deren vollständiger Abschaffung anfänglich bis zu 19 Milliarden und in 2030 bis zu elf Milliarden Euro als eine neue Energiesubvention auf den „klassischen“ Stromverbrauch anzusehen wären. Diese Mittel werden vorrangig für andere zielgerichtete und sozial gerechte Förderungen und Infrastruktur-Investitionen benötigt – egal, ob sie aus dem Emissionshandel, dem Subventionsabbau oder neuen Krediten für den KTF geschöpft werden.

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