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Energie & Klima

Standpunkte Klimaclub, Vetorecht und die Governance von Energiewende und Klimaschutz

Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur
Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur

Die wichtigsten Entscheidungen fallen häufig am Anfang einer Legislaturperiode – und politische Strukturen und Governance entscheiden oft über Erfolg oder Misserfolg. Dena-Chef Andreas Kuhlmann plädiert in seinem Standpunkt dafür, die bereits begonnenen Debatten zum Klima-Club und dem Klima-Vetorecht fortzuführen und zu erweitern.

von Andreas Kuhlmann

veröffentlicht am 31.08.2021

aktualisiert am 15.07.2022

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Man kann fragen, wen man will. So richtig zufrieden ist niemand mit dem, was gegenwärtig an Governance beim Thema Energiewende und Klimaschutz vorhanden ist. Das liegt auch an den ständigen Reibereien zwischen den Ressorts in der auslaufenden Legislaturperiode.

Hinzu kommt, egal ob in Kommune, Land, Bundesregierung oder auf europäischer Ebene: Überall werden ambitionierte Ziele vorgegeben, klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten lassen sich aber kaum identifizieren. Es gibt Vertragsverletzungsverfahren der EU, ein Klimakabinett, diverses Monitoring und auch ein Klimaschutzgesetz, aber wer ist am Ende schuld bei Misserfolg und wem gebührt Lob bei entsprechender Zielerreichung?

Governance von Energiewende und Klimaschutz ist von herausgehobener Bedeutung. Hier geht es um Effizienz und Geschwindigkeit und am Ende auch um die Vermittelbarkeit und Akzeptanz komplexer und sehr weitreichender politischer Entscheidungen. Nun ist das Thema Governance endlich auch im Wahlkampf angekommen.

Konkret liegen zwei Vorschläge auf dem Tisch: Da ist zum einen der „Klimaclubvon Olaf Scholz und zum anderen das „Klimaministerium mit Vetorecht“ von Annalena Baerbock. Ersterer läuft weitestgehend unter der Wahrnehmungsschwelle der Debatte, der zweite Vorschlag dagegen hat gleich zu heftigen Reaktionen geführt. Beiden gemeinsam ist, dass sie bislang kaum zu einem klärenden Austausch von Argumenten über die erforderliche Governance von Energiewende und Klimaschutz geführt haben.

Der Klimaclub von Olaf Scholz ist ursprünglich gar nicht von ihm. Der Vorschlag des Kanzlerkandidaten der SPD geht auf Ausarbeitungen des Wirtschaftsnobelpreisträgers William Nordhaus zurück. Dessen Idee: Länder, die besonders stark zum Klimawandel beitragen und in ähnlicher Weise betroffen sind, sollten sich in einem „Climate Club“ zusammentun, um das sogenannte free-riding, das Trittbrettfahren, bei dem andere die Einsparungen erzielen, von denen man selbst auch profitiert, in der internationalen Klimapolitik zu vermeiden.

Internationale Steuerung von herausragender Bedeutung

Im Nordhaus-Konzept steht ein entsprechender Zoll für Länder, die nachlässig bei ihren Klima-Anstrengungen sind, im Fokus. In Deutschland wurde der Vorschlag vom „Wissenschaftlichen Beirat beim BMWi“ aufgegriffen, modifiziert und im Februar dieses Jahres der Bundesregierung übergeben. Die Modifizierung bezieht sich vor allem darauf, dass das Konzept der Zölle durch einen CO2-Grenzausgleich als wesentlicher Baustein ersetzt und damit Anschlussfähigkeit an die Überlegungen in der EU geschaffen wurde. Olaf Scholz hat seinen Vorschlag im Mai präsentiert.

Es ist also ein Governance-Vorschlag, der auf Kooperation setzt, um ein grundsätzliches Problem der internationalen Klimapolitik zu lösen. Ergänzt um das Druckmittel eines CO2-Grenzausgleiches in der EU. Eine solche internationale Governance ist meines Erachtens von herausragender Bedeutung.

Sie wäre die Grundlage dafür, dass der CBAM, der Grenzausgleichsmechanismus der EU, erfolgreich eingeführt werden kann. Sie wäre auch die Grundlage für klimaneutrale Leitmärkte und eine Absicherung dafür, dass all die überbordenden Ideen von CCfDs – sogenannte Carbon Contracts for Difference und letztlich nichts anderes als Subventionen für CO2-Einsparung –  für alle möglichen Produkte und Prozesse nicht zu einer ganz erheblichen Belastung der Bundesfinanzen führen würde.

Im aktuellen Sofortprogramm der Grünen gibt es übrigens einen kleinen Bezug zu alledem. Unter dem Punkt „Klimaaußenpolitik vorantreiben“ heißt es dort, eine transatlantische Klimapartnerschaft zwischen der EU und den USA solle auf den Weg gebracht werden, die unter anderem einen gemeinsamen CO2-Mindestpreis und Eckpunkte für einen gemeinsamen Grenzausgleich zum Ziel hat. Ähnlich, aber eben nur auf die USA bezogen. Klimaaußenpolitik gehört auch zur Governance. Und dass man dort mit Kooperation und Koordination weiterkommt als mit Top-Down-Strukturen, zeigt letztendlich der Wechsel von der Governance des Kyoto-Protokolls hin zu der des Pariser Abkommens.

Der Vorschlag der Grünen ist einer intensiven Diskussion wert

Der aktuell „diskutierte“ Vorschlag der Kanzlerkandidatin von Bündnis90/Die Grünen ist ganz anderer Art. Er richtet sich nach innen, auf die Gesetzgebungsprozesse in Deutschland. Auch er ist nicht gänzlich neu. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) und andere haben ähnliches immer wieder mal eingefordert. Diverse Einspruchsrechte bei verschiedenen Themen gab und gibt es immer wieder.

Dem Vorschlag zufolge soll ein Klimaschutzministerium eingerichtet werden, das mit einem Veto-Recht ausgestattet werden soll. Das soll dann greifen, wenn Vorschläge anderer Ministerien vorliegen, die nicht Paris-konform sind. Das Klimaministerium soll auch die Federführung einer Klima-Task-Force haben, die in den ersten 100 Tagen wöchentlich tagt. Das Ziel: Abstimmungsprozesse innerhalb der Ministerien verschlanken und beschleunigen. Die beiden anderen Kanzlerkandidaten haben das abgelehnt und sehen Klimapolitik eher im Kanzleramt verankert.

Ich persönlich bin kein Freund von „Veto-Rechten“, aber der Vorschlag von Frau Baerbock und die Kritik ihrer Konkurrenten bedarf zweifelsohne genauso der Diskussion wie der auf die Außenpolitik gerichtete Vorschlag von Olaf Scholz. Die Entscheidungsprozesse und die Überschneidungen der Zuständigkeiten in der auslaufenden Legislaturperiode sind ganz sicher verbesserbar.

Ein Veto-Recht klingt zwar wie ein Misstrauensantrag gleich zu Beginn einer neuen Regierung. Andererseits sind die Stäbe im Kanzleramt aktuell derartig knapp besetzt, dass nicht alle übergeordneten Fragestellungen (Migration, Digitalisierung, Klimaschutz...) vollumfänglich ernsthaft von dort gesteuert werden können. Es gibt also einiges abzuwägen. Vor allem auch bei der Frage, welche Politikfelder in Zukunft eigentlich Teil eines solchen Klimaministeriums sein sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens in seiner Entscheidung zur Klimapolitik darauf hingewiesen, dass im Klimaschutzgesetz (KSG) die Rolle des Bundestages gestärkt werden muss. Dies sei angesichts der überaus weitreichenden Bedeutung des KSG für die Menschen in diesem Land erforderlich. Ein wirklich guter Punkt, finde ich. Und by the way: Was heißt eigentlich Paris-konform genau? Noch immer gibt es eine ziemliche Begriffsverwirrung, wenn es um CO2-Neutralität, Treibhausgas-Neutralität und Klimaneutralität oder das „well below 2 degrees“ und das 1,5-Grad-Ziel geht. Das aber ist ein anderes Thema.

Governance hat viele Aspekte. Außenpolitisch und Innenpolitisch, wie die beiden Vorschläge zeigen. Ohne rechtzeitige Diskussion und Entscheidungen werden wir Zeit verlieren.

Diskussion über die Rolle von Organisation wie der Dena

Meines Erachtens braucht eine gute Governance ein gemeinsames Verständnis davon, welche Bereiche man gut ausgearbeiteten marktlichen Strukturen überlassen will und welche man in ein Projektmanagement mit klaren Verantwortlichkeiten überführt.

Ein frühzeitiger Kohleausstieg (2030) und eine bald darauf erfolgende Stromerzeugung ausschließlich basierend auf erneuerbaren Energien und Wasserstoff (2040) könnte ein solches Projekt sein.

Ob auch die vielfältigen Strukturen der Organisationen und Unternehmen der Bundesregierung, die sich mit Fragen rund um Klimaschutz und Energiewende beratend kümmern, einer Generalüberholung bedürfen, ist eine weitere Frage. Hier bin ich als Chef der Deutschen Energie-Agentur selbst betroffen. Soviel aber doch: Ein Austausch darüber würde sich sicher lohnen.

Auf geht’s also, liebe Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer. Geben wir uns alle einen Schub und nutzen wir die kommenden Wochen für intensiven Austausch und heftige Debatten. Die wichtigsten Entscheidungen werden oft ganz am Anfang oder erst ganz am Ende einer Legislaturperiode getroffen. Ersteres würde den Klimazielen sicher gerechter werden.

Andreas Kuhlmann ist seit 2015 Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Energie-Agentur (Dena).

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