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Gesundheit & E-Health

Standpunkte Bessere Palliativversorgung statt Sterbehilfe

Winfried Hardinghaus ist Palliativmediziner und Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands
Winfried Hardinghaus ist Palliativmediziner und Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands Foto: privat

Die Covid-19-Pandemie ist seit vielen Monaten das beherrschende Thema, schreibt Winfried Hardinghaus – gesellschaftlich, politisch, journalistisch. Und sie hat die Debatte über ein Thema abgeschnitten, die auf den ersten Blick gar nichts, auf den zweiten Blick aber sehr viel mit dem Virus beziehungsweise unserem Umgang mit ihm zu tun hat: die Hospiz- und Palliativversorgung.

von Prof. Winfried Hardinghaus

veröffentlicht am 02.09.2020

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Am 26. Februar hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG) das seit 2015 bestehende „Verbot der geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für verfassungswidrig erklärt. Die Begründung: Das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen. Die Suizidbeihilfe ist gemäß dem Urteil an keine Kriterien wie schwere Krankheit oder eine bestimmte Todesnähe gebunden, ein Mensch müsse nicht begründen, warum er Suizidbeihilfe wünscht. Damit geht das Bundesverfassungsgericht selbst über liberale Regelungen im Ausland, wie zum Beispiel in Oregon oder den Niederlanden, hinaus, in denen eine schwere Erkrankung beziehungsweise ein unerträgliches Leiden Voraussetzung für die Suizidbeihilfe sind. Das BVerfG hat damit einer Liberalisierung der Suizidhilfe den Weg geebnet, welche in dieser Radikalität selbst von den Befürwortern nicht erwartet worden war. 

Drei Wochen später kam der Lockdown und mit ihm die Besuchs- und Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit, in Krankenhäusern, in Pflegeeinrichtungen, in der Häuslichkeit. Das hatte zum einen weitreichende Folgen vor allem für die ambulante Hospizarbeit, konnten unsere ehrenamtlichen Hospizbegleiter und Hospizbegleiterinnen nur noch sehr eingeschränkt ihrem Herzensauftrag, der Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen und ihren Angehörigen, nachkommen. Außerdem wurde es ruhig um die Debatten rund um die Beihilfe zum Suizid. Sie wurden verdrängt von Überlegungen zur Triage und von Meldungen, dass alte Menschen in Schweden anstelle einer möglicherweise lebensrettenden Covid-19-Behandlung hochdosierte Opiate und Schmerzmitteln erhalten hätten. Dies sei Sterbehilfe, so ein Kritiker – und ein Skandal. 

Solidarität durch Urteil des BVerfG in Gefahr

In Deutschland wurden, anders als in Schweden, Wirtschaft und öffentliches Leben heruntergefahren. Dies wurde unter anderem damit begründet, dass man Risikopatienten – und das sind vor allem auch ältere Menschen mit Vorerkrankungen – vor einer Infektion schützen müsse. Das klingt nach einem beachtenswerten Akt der Solidarität, zumal in einer Gesellschaft, die sonst dem ungebremsten Wirtschaftswachstum huldigt und in der die Perspektive von hochbetagten, alten, multimorbiden Menschen normalerweise nur wenig Platz hat. Plötzlich werden Ältere und gebrechliche Menschen nicht mehr nur als Last gesehen, sondern als Menschen, für die man bereit ist, Opfer zu bringen, damit sie nicht Opfer einer Pandemie werden.  

Es sind genau diese Prioritäten, die eine solidarische Gesellschaft ausmachen. Und es ist diese Solidarität, die mit dem Urteil des BVerfG und der Legalisierung der geschäftsmäßig organisierten Selbsttötung in Gefahr ist. Dabei hatte das BVerfG selbst die Gefahren dieser Legalisierung nicht in Frage gestellt, etwa dass geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zu einer gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe führen und sich der assistierte Suizid als normale Form der Lebensbeendigung insbesondere für alte sowie (schwer) kranke Menschen etablieren könnte. Das Gericht hat ebenfalls anerkannt, dass dies auch vor dem Hintergrund von Kostendruck und Versorgungslücken im Pflege- und Gesundheitssystem eine reelle Gefahr bedeutet. Trotzdem stellt das Gericht sein rechtliches Verständnis von Autonomie, Selbstbestimmung und Würde über diese Gefahren.  

Angst vor Schmerzen nehmen

Alle in der Hospiz- und Palliativarbeit tätigen Kollegen und Kelleginnen wissen, dass ein Suizidwunsch von Schwerkranken häufig mit der Angst vor Schmerzen und belastenden Symptomen, vor Einsamkeit und Apparatemedizin sowie der Angst, auf Hilfe angewiesen zu sein und seinen An- und Zugehörigen zur Last zu fallen, begründet wird. Dabei unterliegt dieser Wunsch vielfachen Einflüssen und ist mitnichten immer so eindeutig. Schon allein die sprichwörtliche „Tagesform“, die unzureichende Behandlung von Schmerzen oder Begleitsymptomen, der Verlust eines geliebten Menschen, aber auch der direkte oder indirekte Druck von Zugehörigen oder Außenstehenden, können einen Todeswunsch hervorrufen. Viele Erfahrungen in der Suizidprävention und in der Sterbewunschforschung zeigen, dass eine Veränderung von Rahmenbedingungen, mitmenschliche Begleitung und fachkompetente Behandlung den ursprünglichen Sterbewunsch in den Hintergrund treten lassen.  

Die Sorge, anderen zur Last zu fallen, entspricht dabei einem Autonomieverständnis von völliger Unabhängigkeit. Der Mensch ist aber ein Wesen, das immer auf andere angewiesen ist. Das gilt für uns alle am Anfang des Lebens, wo wir Zuwendung und Fürsorge unserer Eltern brauchen, und das sollte selbstverständlich auch am Ende des Lebens gelten. Das absolute Autonomieverständnis, welches das BVerfG seinem Urteil zugrunde gelegt hat, widerspricht dem eigentlichen Sinn von Autonomie, der immer mitberücksichtigt, dass der Mensch ein Gegenüber braucht und auf Beziehung hin angelegt ist. 

Nach dem Urteil steht nun zu befürchten, dass das genaue Hinhören und die einfühlende Begleitung von schwerstkranken und sterbenden Menschen einer Pragmatik der vermeintlich unkomplizierten, schnellen und endgültigen Lösung weichen wird. Dabei bieten Hospizarbeit und Palliativversorgung schon heute umfassende Möglichkeiten zur Unterstützung eines würdevollen, weitgehend beschwerdefreien, durchaus selbstbestimmten und eher am „natürlichen Ablauf“ ausgerichteten Sterbens. Diese Möglichkeiten müssen in der Öffentlichkeit mehr Gehör finden. Zudem benötigen wir eine Stärkung der Strukturen im Sozial- und Gesundheitswesen, die sich der expliziten Beziehungspflege verschreiben, hier im Besonderen die Organisationen der Suizidprävention sowie der Palliativversorgung und Hospizarbeit. Notwendig ist auch die angemessene Wertschätzung der in der Care-Arbeit tätigen Berufsgruppen. Und last but not least müssen wir den weiteren flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativangebote vorantreiben. Nur so können wir zu einer gesamtgesellschaftlichen Kultur der Wertschätzung gegenüber kranken und sterbenden Menschen finden, die einem der reichsten Länder der Welt würdig ist.  

Professor Winfried Hardinghaus ist Palliativmediziner und Vorsitzender des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands.

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