Erweiterte Suche

Gesundheit & E-Health

Standpunkte Ja zum Leben und das Recht auf selbstbestimmtes Sterben

Helmut Kneppe, Vorstandsvorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe
Helmut Kneppe, Vorstandsvorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe Foto: Rother/KDA

Ganz grundsätzlich ist der Nachholbedarf in der Gesellschaft an einer Auseinandersetzung mit unserem Leben im Alter und mit dem Tod sehr groß, schreibt Helmut Kneppe, Vorstandsvorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe, im Standpunkt. Der Gesetzgeber habe zudem die schwierige Aufgabe, zu definieren, wann Selbstbestimmtheit im Zusammenhang mit dem Sterben gegeben sei, beziehungsweise wann sie nicht mehr gegeben sei und was sie beeinträchtigen könne.

von Helmut Kneppe

veröffentlicht am 25.11.2022

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen

Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 in seinen Leitsätzen zur Suizidhilfe deutlich gemacht, dass das Persönlichkeitsrecht, das im Grundgesetz in Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 garantiert ist, auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umfasst. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben hat also Verfassungsrang. Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, beinhaltet laut Verfassungsgericht zudem auch die Freiheit, hierfür die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen

Diese Leitsätze des Bundesverfassungsgerichts sind bei der Neuregelung der Sterbehilfe zu beachten. Der Wunsch, das eigene Leben beenden zu wollen, ist zu respektieren – soweit er selbstbestimmt gefasst wurde. Genau dieser Punkt, die Frage der Selbstbestimmtheit, ist eine Herausforderung. Was macht die Selbstbestimmtheit aus, was darf die Entscheidung beeinflussen, was sollte sie nicht beeinflussen?

Was ist Selbstbestimmtheit?

Ist zum Beispiel eine Erklärung, die man für die Zukunft abgibt, etwa für den Fall, dass man dann nicht bei Bewusstsein sein sollte, eine selbstbestimmte? In eine ähnliche Richtung wirkt die Patientenverfügung. Ist der Wunsch, sterben zu wollen, dann noch selbstbestimmt, wenn ein Motiv ist, anderen nicht mehr zur Last fallen zu wollen? Wie sieht es mit der Selbstbestimmtheit unter dem Einfluss von Medikamenten aus? Unter dem Eindruck eines akuten Erlebnisses? Wie zuverlässig muss ein Mensch die Möglichkeit haben, sich umfassend zu informieren – etwa über Chancen der Wissenschaft – bevor er aufgibt? Wie bewerten und ausschließen, dass der Wunsch, aus dem Leben scheiden zu wollen, nicht auf Druck Dritter entstanden ist? Es kommen viele weitere Fragen hinzu – etwa zum Umgang mit der Entscheidung in Pflegeeinrichtungen oder in Kliniken. 

Eines ist klar: Das Ja zum Leben muss gestärkt werden. Die Neuregelung der Sterbehilfe sollten wir als Gesellschaft zum Anlass nehmen, uns mit Alter und Tod auseinanderzusetzen.

Denn: Auch wenn der Wunsch zu sterben – so er denn selbstbestimmt getroffen werden kann und getroffen wird – zu respektieren ist, so ist doch der Wille eines Menschen, aus dem Leben scheiden zu wollen mit wenigen Ausnahmen eine Niederlage für uns, für unsere Gesellschaft. In mehr als 9000 Fällen entscheiden sich jedes Jahr Menschen in Deutschland, ihr Leben zu beenden. Hier muss man fragen: Vor dem Hintergrund welcher Umstände wurden die Entscheidungen getroffen, und hätte es Auswege, Möglichkeiten gegeben? 

Depression eine der häufigsten Ursachen für Suizide

Der Ethikrat nennt in seiner Stellungnahme zur Neuregelung der Suizid-Hilfe dankenswerterweise als ein Beispiel für mögliche Hilfeleistungen zu einem freiverantwortlichen Suizid die Pflegeeinrichtungen. Das ist einerseits naheliegend, gibt es doch Situationen, in denen ein rascher Tod eine Erlösung ist. Andererseits ist es gerade in schwierigen Lebensphasen wichtig, Mut machen zu können, Angebote aufzeigen zu können, die Hoffnung geben könnten. Wichtig ist hier noch einmal der Aspekt der Selbstbestimmtheit. 

Denn andererseits wirft das Beispiel auch ein Licht auf die Situation vieler älterer Menschen, die einsam sind und sich fragen, wer vermisst mich? Depression ist eine der häufigsten Ursachen für Suizide. Hier muss es sehr viel stärker darum gehen, das Ja zum Leben zu erleichtern, gute Gründe für ein Weiterleben anzubieten. Und da ist jeder einzelne, da sind aber auch die Institutionen gefordert. Die Neuausrichtung der Sterbehilfe muss eng einhergehen mit der Frage der Suizidprävention. 

Das Verfassungsgericht weist ausdrücklich auf die Selbstverantwortlichkeit der Entscheidung hin, und der Ethikrat sieht insbesondere mit Blick auf gefährdete Menschen die Hürde der Selbstverantwortlichkeit ganz besonders hoch liegen. „Aufgrund ihrer Irreversibilität müssen freiverantwortliche Suizidentscheidungen jedoch einem besonders hohen Maß an Selbstbestimmung genügen. Das setzt eine hinreichende Kenntnis der entscheidungserheblichen Gesichtspunkte und die Fähigkeit voraus, diese Punkte ausreichend und realitätsbezogen zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Ebenso braucht es eine hinreichende Überlegtheit, Festigkeit und Eigenständigkeit der Entscheidung“, heißt es in der Stellungnahme des Ethikrats. 

Der Gesetzgeber wird die schwierige Aufgabe haben, zu definieren, wann eine solche Selbstbestimmtheit gegeben ist, beziehungsweise wann sie nicht mehr gegeben ist, was sie beeinträchtigen kann. Eine Beratung sehen alle drei Gesetzesvorschläge vor, die bislang zur Neuregelung der Sterbehilfe eingebracht wurden und nun diskutiert werden. Dem Beratungsgespräch kommt also eine wichtige Bedeutung zu  und auch in schwierigen Situationen müssen die Voraussetzungen erfüllt werden, die eine selbst- und freiverantwortliche Entscheidung ermöglichen. 

Ganz grundsätzlich ist unser Nachholbedarf an einer Auseinandersetzung mit unserem Leben im Alter und mit dem Tod sehr groß. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die daraus folgende Reform-Notwendigkeit geben uns diese Gelegenheit der Auseinandersetzung. Wir sollten sie nutzen. Ich hoffe auf eine breite und respektvolle Diskussion, in die sich das KDA konstruktiv einbringen wird. 

Helmut Kneppe ist Vorstandsvorsitzender des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA).

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen