Bereits 2020 gab es Bemühungen in verschiedenen Bundesländern Leiharbeit in der Pflege zu begrenzen. Während Zeitarbeit meistens keinen guten Ruf hat und mit ihr schlechte Gehälter und befristete Stellen verbunden werden, ist dies bei der Leiharbeit in der Pflege anders. Sie bietet den Beschäftigten individuelle Arbeitsmöglichkeiten bei sogar leicht verbesserter Gehaltssituation im Vergleich zum Stammpersonal der Pflegeunternehmen. Auch wenn es 2020 erst circa 15.000 der 780.000 Beschäftigten in der Altenpflege waren, so ist dies immerhin schon mehr als eine Verdopplung seit 2014.
Im August 2022 führte die Berliner Krankenhausgesellschaft eine Fachveranstaltungen mit Vertreter:innen aus Politik, Praxis und Wissenschaft durch und kam zu dem Ergebnis, welches die Altenpflegebasis bereits seit längerem bemängelt: Unzuverlässigkeit, schlechte Pflege und Unruhe in den Pflegeteams des Stammpersonals sind nur drei zahlreicher Gründe, die ein sofortiges Handeln von Politik, Pflegekassen und Ministerialverwaltung notwendig machen.
Keine Abdeckung mehr ohne
Wenn die Beschäftigten in der Altenpflege alle in Leiharbeitsfirmen wechseln würden, weil ihnen dort mindestens der gleiche Lohn bei weniger bis keine Verantwortung, flexibler Urlaub, individuelle Arbeitszeiten inklusive kein Dienst an Wochenenden, Dienstwagen und mehr geboten wird, wer arbeitet dann noch „Rund um die Uhr“ 24 Stunden an 365 Tagen, so wie wir es alle kennen, die irgendwann einmal den Pflegeberuf erlernt haben? Wo wir uns vor mehr als 30 Jahren gegen das „satt, sauber und still“ in der Altenpflege aufgelehnt haben, finanziell, wissenschaftlich und pflegefachlich Strukturen geschaffen wurden, die bei geplanten Prozessen individuelle Ergebnis bei den Patient:innen und Bewohner:innen gebracht haben, bewegen wir uns mit dem Ausbau und der politischen Akzeptanz der Leiharbeit wieder mit Höchstgeschwindigkeit auf „satt, sauber und still“ zu. Begreifen das Politik und Pflegekassen nicht? Selbst die Gewerkschaften loben plötzlich die Arbeitnehmer:innenfreundlichkeit der Arbeitsstrukturen bei den Leiharbeitsfirmen.
Wer interessiert sich noch für die individuellen Bedürfnisse der alten Menschen? Tariflohn, betriebliches Gesundheitsmanagement, der Arbeitsschutz und das Bundesurlaubsgesetz sind doch nicht nur Verpflichtungen für Altenhilfeträger. Leiharbeitsfirmen, die sich in dem Tätigkeitsfeld engagieren, müssen sie ebenfalls zu 100 Prozent einhalten.
Vergleichbare Bedingungen schaffen
Die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, die Einhaltung pflegefachlicher Anforderungen wie zum Beispiel die Expertenstandards, die Steuerung der Pflege und Betreuung, welche voraussetzt, dass man die zu Betreuenden auch kennt, dürfen doch nicht hinter der rein quantitativen Vorhaltung von Personal zurückbleiben. Welchen Anreiz haben Menschen in der Altenpflege noch in „ihren“ Unternehmen zu bleiben? Die bundesdeutsche „Ich-AG“ ist in der Altenpflege angekommen! Das was uns jahrzehntelang motiviert hat: mit Kolleg:innen im Team qualifizierte Pflege zu leisten und dabei nicht aufzuhören die Trägerstrukturen und Arbeitsstrukturen zu verbessern beziehungsweise gesetzliche Verbesserungen zu fordern, droht von profitorientierten Leiharbeitsfirmen konterkariert zu werden.
Hat sich die „Freie Marktwirtschaft“ bei den Trägerstrukturen schon längst als falscher Weg erwiesen, ohne dass Politik und Pflegekassen der „Sozialen Marktwirtschaft“ schon die Zukunft eingeräumt haben, droht das gleiche in der Arbeitsmarktpolitik.
Das Ganze bei nachgewiesener schlechterer Arbeitsqualität, die sich nach Untersuchungen je nach Anzahl der Leiharbeitenden halbieren soll. Die Eindämmung von Leiharbeit ist überfällig!
Das Bundesarbeitsministerium und die zuständigen Behörden müssen sofort die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Arbeitsbedingungen in Pflegeunternehmen und Leiharbeitsfirmen vergleichbar sind. Ausgangspunkt des Handelns muss eine hochwertige Betreuung und Pflege alter und pflegebedürftiger Menschen sein. 24 Stunden am Tag und 365 Tage im Jahr! Selbstverständlich muss es die freie Wahl des Arbeitsplatzes geben und selbstverständlich ist es auch legitim, wenn Menschen aus persönlichen Gründen lieber in einer Leiharbeitsfirma arbeiten. Der Grund darf aber nicht die Gleichbehandlung bezogen auf Arbeitszeitrahmenbedingungen sein. Pflege ist und bleibt eine „kollektive“ Arbeitsform, bei der sich nicht Einzelne „die Rosinen“ herauspicken können. Wenn es Veränderungen bei den Arbeits(zeit)strukturen geben muss, dann sollen auch alle in der Pflege Beschäftigten daran partizipieren dürfen. Gemeinsam für eine Verbesserung der Personalsituation in den Altenpflegeunternehmen!
Helmut Wallrafen ist Geschäftsführer der Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach mit rund 900 Beschäftigten. Um sich den Herausforderungen im Sozialbereich aktiv zu stellen, gründetet die Stadt Mönchengladbach 1996 die Sozial-Holding. Sie ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadt Mönchengladbach, die wiederum mehrere Tochterunternehmen unter ihrem Dach vereint.