Fahrrad, eigenes Auto, Bus und Bahn – damit mussten sich die Menschen noch vor einigen Jahren begnügen. Doch neue Fortbewegungsmittel wie Carsharing sind mittlerweile auf dem Markt präsent und erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Nicht zuletzt aufgrund der inzwischen sehr guten Verfügbarkeit und Flexibilität von Carsharing-Angeboten und deren geringeren Parkraumnutzung haben sich diese Konzepte bei den Menschen bewährt.
Allein in Berlin stehen inzwischen mehr als 5.000 Carsharing-Autos zur freien Verfügung. Mit elektrischen Rollern und bald auch E-Tretrollern werden weitere zukunftsweisende Mobilitätsformen auf deutschen Straßen unterwegs sein, mit denen wir gerade die letzte Meile von der Bahn nach Hause angenehmer gestalten können. Sie machen die Fortbewegung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) attraktiver.
Doch wenn Innovationen voranschreiten, muss sich auch das Recht mitbewegen, um diese zu ermöglichen. Das gilt im Besonderen, wenn wir davon reden, den ÖPNV zu stärken, um unsere Klimaziele zu erreichen. Leider geschieht dies in Deutschland noch nicht. Das zeigt auch die aktuelle Situation der Car-Pooling-Dienste: Zwar sind Mitfahrdienste, wie beispielsweise der Berlkönig oder Clevershuttle, bereits auf Berliner Straßen unterwegs – allerdings dürfen sie nur zu Testzwecken mit einer sehr begrenzten Flottengröße fahren. Dem zu den stattlichen Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) gehörende Berlkönig wurde ein großer Test genehmigt.
Ein Update des gesetzlichen Rahmens
Auch Clevershuttle –
ein Unternehmen der Deutschen Bahn AG – darf einen ausgedehnten Testlauf wagen
und hat ausreichend finanzielle Ressourcen, um das Geschäftsmodell Ridesharing
auch größer aufzulegen. Alle anderen, kleineren Unternehmen und Start-ups haben
nur sehr begrenzte Testgebiete zugewiesen bekommen. Sie werden es dadurch
später deutlich schwerer haben, ein Angebot zu schaffen. Das ist fatal, denn
wir brauchen dringend die Innovationskraft speziell von kleineren Unternehmen,
um klimafreundliche neue Mobilität möglich und bezahlbar zu machen.
Der Grund für diese Ungleichbehandlung liegt im Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Dieses deklariert Car-Pooling-Wagen als Mietwagen und versieht sie mit einer Rückkehrpflicht. Und so müssen Mietwagen und Car-Pooling-Wagen nach jeder Fahrt zum Betriebssitz zurückkehren. Ursprünglich sollte diese Regelung Taxis vor Konkurrenz schützen und den freien Markt eingrenzen. Heutzutage sind diese Regelungen nicht mehr zeitgemäß – sie sind outdated und brauchen dringend ein Update, wenn wir klimafreundliche Mobilität nicht nur für ein paar Wohlhabende bezahlbar machen wollen, sondern für alle.
Abschaffung der Rückkehr-, Tarif- und Betriebspflicht
Um das zu erreichen, gibt es die Findungskommission zum PBefG, die dieses
Jahr noch zwei Mal tagen wird. Die von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) ins Leben
gerufene Kommission besteht aus dem Vorsitzenden des
Bundestags-Verkehrsausschusses und mir, seiner Stellvertreterin, drei Verkehrspolitikern
der Koalition im Bundestag und vier Landesverkehrsministern, da ein neues PBefG
auch der Zustimmung im Bundesrat bedarf. Die gute Nachricht ist: Grundsätzlich
stimmten beim ersten Treffen der Findungskommission alle Teilnehmer überein,
dass das PBefG einer Überarbeitung bedarf. Jetzt stellt sich die Frage, wie
dies geschehen soll.
Die Abschaffung der Rückkehrpflicht wäre meines Erachtens
ein richtiger und wichtiger erster Schritt, der in einem neuen PBefG
verwirklicht werden muss, um beispielsweise Pooling möglich zu machen. Durch
die Abschaffung würde neuen Fahrdiensten der Zugang zum Markt gewährt. Damit
einhergehen müsste jedoch ebenfalls die Aufhebung der Tarifpflicht für Taxis.
Die Folge wäre, dass Taxi- und Pooling-Unternehmen in ihrer Preisgestaltung
flexibler werden und beispielsweise Rabatte anbieten können, wenn sie außerhalb
der Stoßzeiten unterwegs sind und weniger Fahrgäste auf den Straßen unterwegs
sind.
Zu einer Modernisierung des PBefG gehört für mich ebenfalls, dass die Betriebspflicht abgeschafft wird. Mit der Abschaffung der Betriebspflicht können Unternehmer ihre Auslastung agiler und bedarfsgerechter gestalten, da keine Verpflichtung zur dauerhaften Verfügbarkeit mehr besteht. Denn schon heute gilt in Berlin und ganz Deutschland: Dort wo es einen Markt für Taxi-Beförderung gibt, da siedeln sich auch Taxi-Unternehmer an. Dort wo es diesen Markt aber nicht gibt, da finden Sie auch schon heute keine Taxis. Mit unserem wettbewerbsfähigen ÖPNV in Deutschland muss niemand Angst vor neuen Anbietern auf dem Markt haben. Machen wir klimafreundliche Mobilität bezahlbar.