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Verkehr & Smart Mobility

Standpunkte Kein erhöhter THC-Wert nachweisbar bei gelegentlichem Cannabis-Konsum

Marc-Philipp Waschke, Referent Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband
Marc-Philipp Waschke, Referent Fahrerlaubnis, Fahreignung und Verkehrssicherheit beim TÜV-Verband

Häufig wird bei Diskussionen um die Angemessenheit des Grenzwerts angeführt, dass bei Cannabis-Konsument:innen auch Tage nach dem letzten Joint ein erhöhter THC-Wert nachgewiesen werden könne, schreibt Marc-Philipp Waschke. Doch Studien zeigen, dass dies in der Regel nur bei chronischem Konsum der Fall sein kann.

von Marc-Philipp Waschke

veröffentlicht am 01.11.2022

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Mit dem Eckpunktepapier zur Legalisierung von Cannabis hat das Bundeskabinett ein zentrales Anliegen des Koalitionsvertrages scharf gestellt. Das Papier konkretisiert die Pläne für die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene. Gleichfalls ist die Frage, welche Auswirkungen die angestrebte Liberalisierung auf die Verkehrssicherheit haben wird, längst in den Fokus (verkehrs-)politischer Debatten gerückt. Insbesondere die Frage, ob der gültige THC-Grenzwert im Straßenverkehr noch dem aktuellen Stand der Wissenschaft entspricht, ist Gegenstand kontroverser Diskussionen. Damit verbunden ist jedoch auch die Frage, welche Gefahren von Cannabis im Straßenverkehr ausgehen. 

Zum Eckpunktepapier der Bundesregierung fünf Gedanken:

1. Die Bundesregierung stellt richtigerweise klar, dass Fahren unter der Wirkung von Cannabis auch unabhängig von einer Legalisierung verboten bleibt. Die Ampelregierung sendet hier ein klares Signal für die Verkehrssicherheit in Deutschland. Regelungen über die Zulässigkeit von Fahrten unter der Wirkung von Cannabis müssen sich auch weiterhin ausschließlich an der Sicherheit im Straßenverkehr orientieren. Denn Cannabis wirkt psychoaktiv und schränkt die Reaktions- oder Konzentrationsfähigkeit von Konsument:innen erheblich ein. Insbesondere wenn Cannabis mit weiteren Drogen oder in Kombination mit Alkohol konsumiert wird, wird das Fahren zu einem nicht mehr einschätzbaren Risiko.

2. Regelmäßig wird gefordert, die Regeln zum Umgang mit Cannabis an den Promillegrenzen für Alkohol zu orientieren. Doch während sich Alkohol gleichmäßig im Körper abbaut, verläuft der Abbau von Cannabis nicht-linear und ist abhängig von der sich im Blut befindlichen Drogenkonzentration, welche meist unbekannt ist. Erst in diesem Jahr hat die Grenzwertkommission, deren Mitglieder aus der Toxikologie und Medizin vom Bundesverkehrsministerium berufen werden, deutlich gemacht, dass eine dem 0,5 Promillewert für Alkohol vergleichbare THC-Konzentration auf Basis allgemein akzeptierter wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht angegeben werden kann. Der THC-Wert von 1,0 ng/ml Blutserum markiert aktuell den Grenzwert für eine Ordnungswidrigkeit gemäß Paragraf 24 a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz. Ab diesem Wert entstehen darüber hinaus in der Regel abklärungsbedürftige Zweifel an der Fahreignung, da, so das Bundesverwaltungsgericht zuletzt 2019, eine dauerhafte Beeinträchtigung der Fahrsicherheit nicht hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann.

Häufig wird in den Diskussionen zur Angemessenheit des Grenzwertes angeführt, dass bei Cannabis-Konsument:innen auch noch Tage nach ihrem letzten Joint ein THC-Wert über der Grenze von 1,0 ng/ml Blutserum nachgewiesen werden könnte. Doch Studien zeigen, dass dies in der Regel nur bei chronischem Konsum der Fall sein kann. Nach geltender, auch europäischer Rechtslage sind regelmäßige Konsument:innen generell ohnehin ungeeignet zum Fahren eines Kraftfahrzeugs, da sie kürzere und seltene Abstinenzphasen haben und die selbstkritische Überprüfung gestört ist. Bei gelegentlichem Cannabiskonsum konnte hingegen gezeigt werden, dass ein THC-Wert von 1 ng/ml regelhaft nach 24 Stunden nicht nachweisbar ist. Studien konnten zeigen, dass bereits nach acht bis zwölf Stunden der Grenzwert unterschritten wird.

Die Unterscheidung zwischen regelmäßigen und gelegentlichen Konsumierenden ist für die weitere wissenschaftliche und politische Debatte von zentraler Bedeutung. Es ist daher richtig, die Diskussion über die Höhe des THC-Grenzwertes von der Cannabis-Legalisierung zu trennen. Die Risiken für den Straßenverkehr ändern sich nicht durch eine neue rechtliche Einordnung von Cannabis. 

3. Besonders wichtig ist nun, die Aufklärung über Cannabis stärker in den Fokus der Verkehrssicherheitsarbeit zu rücken. Es bedarf jetzt des starken Signals im Rahmen einer Aufklärungskampagne, dass eine Legalisierung des Konsums von Genusscannabis keine Legalisierung von Fahrten unter der Wirkung von Cannabis bedeutet. Cannabis-Nutzer:innen müssen daher klar zwischen Konsum und Fahren trennen. Wie wichtig zusätzliche Informationen sind, zeigt die TÜV-Studie 2022: Nicht einmal jede:r zweite Bundesbürger:in weiß über die aktuellen Regelungen zu Cannabis im Straßenverkehr Bescheid. Gut, dass die Bundesregierung die cannabisbezogene Aufklärungs- und Präventionsarbeit bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stärken will.

4. Das Wissen über Cannabis im Straßenverkehr wächst durch epidemiologische und experimentelle Studien. Dennoch besteht weiter ein hoher Grad an Unwissenheit und ein großer Bedarf an wissenschaftlichen Studien. Nach einer Legalisierung der Cannabisabgabe in Deutschland ist zu erwarten, dass Forschung hierzu leichter vorangetrieben werden kann. Die weitere Forschung kann die Debatte über die Anhebung des Grenzwertes fachlich fundiert stärken. Es ist daher gut und richtig, dass die Bundesregierung „die cannabisbezogene Forschung, auch zu etwaigen Auswirkungen der kontrollierten Abgabe von Cannabis auf den Straßenverkehr, ausbauen wird“.

5. Wie viele durch Cannabis verursachte Unfälle, Getötete und Verletzte es in Deutschland gibt, kann gegenwärtig nicht festgestellt werden. Unfälle, die sich unter dem Einfluss von Cannabis ereignen, werden unter der Sammelkategorie „andere berauschende Mittel“ in der Unfallstatistik zusammengefasst. Infolge dessen ist derzeit nicht nachvollziehbar, wie viele Unfälle sich aufgrund des Konsums von Cannabis ereignen und wie schwer diese Unfälle sind. Es ist kaum abschätzbar, wie groß das Dunkelfeld der polizeilich nicht bekannt gewordenen Unfälle ist. Deshalb ist ein eigenes Merkmal Cannabis im Unfallursachenkatalog erforderlich. 

Die angestrebte Cannabis-Legalisierung mag eine Zeitenwende in der Drogenpolitik der Bundesrepublik sein. Bei allen Hoffnungen für den Jugend- und Gesundheitsschutz sowie die Eindämmung des Schwarzmarktes dürfen die möglichen negativen Folgen für die Verkehrssicherheit nicht verharmlost werden. Im Koalitionsvertrag ist nicht nur die Cannabis-Legalisierung verankert, sondern auch das Bekenntnis zur Vision Zero.

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