Frequenzvergabe : BNetzA überschreitet Grenze des Beihilferechts

Stefan Korte & Mario Martini
Stefan Korte (links) und Mario Martini sind Lehrstuhlinhaber an der DUV Speyer.

Noch in diesem Frühjahr will die Bundesnetzagentur entscheiden, wie sie bald wichtige Frequenzen vergibt. Doch der aktuelle Vorschlag der Bonner Behörde verstößt gegen das unionsrechtliche Beihilferecht, argumentieren Stefan Korte und Mario Martini von der DUV Speyer.

von Stefan Korte & Mario Martini

veröffentlicht am

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