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Digitalisierung & KI

Standpunkte Crowdfunding: Deutschland verliert den Anschluss

Jamal El Mallouki, Chef des Bundesverbandes Crowdfunding e.V
Jamal El Mallouki, Chef des Bundesverbandes Crowdfunding e.V Foto: Crowddesk

Die EU strebt eine europäische Kapitalmarktunion an. Ein Schritt dahin ist die ECSP-Verordnung, die europaweites Crowdfunding ermöglicht. Das eröffnet Unternehmen und Kleinanleger:innen nie dagewesene Möglichkeiten. Doch die angestrebte Harmonisierung gerät ins Stocken, einzelnen Mitgliedsstaaten drohen Wettbewerbsnachteile. Jamal El Mallouki fordert deshalb schnellere Lösungen von Politik und Aufsichtsbehörden.

von Jamal El Mallouki

veröffentlicht am 06.05.2021

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Im Herbst 2020 verabschiedete das Europäische Parlament die Verordnung zum European Crowdfunding Service Provider Regime. Diese Verordnung – kurz ECSP – ermöglicht es digitalen Finanzierungsplattformen, europaweit Wertpapiere und Kredite zu vermitteln. Anleger:innen investieren digital in Unternehmen in der gesamten EU, während Unternehmen europaweit Kapital einwerben können. Möglichkeiten, die es zuvor schlicht nicht gab. 

Bisher herrschten in der EU völlig unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, die eine grenzüberschreitende Finanzierung zwar erlaubten, aber faktisch aufgrund hoher Transaktionskosten unmöglich machten. Um die europäische Kapitalmarktunion weiter voranzutreiben, ist eine Vereinheitlichung der Crowdfunding-Rechtsgrundlagen dringend nötig. Dadurch schreitet die Harmonisierung der EU auch auf dieser Ebene voran, wovon sowohl Anleger:innen als auch Unternehmen profitieren.  

ECSP soll Rechtsrahmen vereinheitlichen 

Positiv zu bewerten sind im Zuge der ECSP-Verordnung einige wesentliche Neuerungen. Etwa entfällt die bisher vorgeschriebene Einbindung einer „Fronting“-Bank, so dass Crowdlending für Unternehmen einfacher, schneller und kostengünstiger wird. Die digitalen Finanzierungsplattformen müssen zur Vermittlung von Fremdkapital nicht mehr zwingend eine Bank einbinden. So weit, so gut. 

Doch in den vergangenen sechs Monaten ist hierzulande wenig passiert. Bei der nationalen Umsetzung der Verordnung durch das Bundesfinanzministerium (BMF) und der Lizenzierung entsprechender Crowdfunding-Plattformen in Deutschland durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der zuständigen Aufsichtsbehörde, kommt es zu Verzögerungen und Einschränkungen.  

Haftung torpediert ECSP-Umsetzung in Deutschland

So liegt zwar der Regierungsentwurf des Schwarmfinanzierungsbegleitgesetzes vor, mit dem die EU-Verordnung in Deutschland umgesetzt werden soll. Strittig sind hierbei vor allem unverhältnismäßig strenge Haftungsanforderungen für Emittenten, die eine digitale Finanzierung anstreben. So sollen die Geschäftsführung sowie Vorstandsmitglieder:innen der Emittenten bereits bei einfachen Unvollständigkeiten persönlich haften. Ähnliches trifft auf Mitglieder, Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane zu, wenngleich hier ein grob fahrlässiges Handeln vorliegen muss.

Das ist ein klarer Bruch mit etablierten kapitalmarktrechtlichen Prinzipien. Die damit verbundenen potenziell existenzbedrohenden persönlichen Haftungsrisiken für Organmitglieder torpedieren den Gedanken der ECSP-Verordnung eines erleichterten Kapitalmarktzugangs für Unternehmen. Für die deutschen Finanzierungsplattformen und Emittenten droht die Verordnung damit zum Rohrkrepier zu werden. Unterdessen läuft die Lizenzierung in anderen EU-Ländern bereits an, während deutsche Anbieter:innen weiter auf Politik und BaFin warten. Das dürfte kaum im Sinne der EU gewesen sein, als die Verordnung entstand. Denn durch die unterschiedliche Umsetzung der ECSP-Verordnung entstehen einzelnen Mitgliedsstaaten Wettbewerbsnachteile

Zwar nimmt die BaFin in Sachen digitaler Finanzinstrumente oft eine Vorreiterrolle unter den europäischen Aufsichtsbehörden ein. Doch in Bezug auf die ECSP-Verordnung wird sie dieser Rolle nicht gerecht. Es ist daher zu befürchten, dass Deutschland bei europaweiten digitalen Finanzierungen den Anschluss verlieren könnte und für Anbieter:innen unattraktiv wird.   

Nationale Umsetzung zu langsam, zu kompliziert 

Tatsächlich ist eine derartige Situation in Deutschland nicht neu. Bereits die Umsetzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID2 führte zu einer Ungleichbehandlung der deutschen Crowdfunding-Plattformen, da das Lizenzierungsverfahren hierzulande wesentlich aufwendiger ist als in anderen EU-Staaten. De facto wäre das Schwarmfinanzierungbegleitgesetz somit nun eine Chance, die MiFID2-Direktive umzusetzen und die Lizenzierung für deutsche Plattformen zu erleichtern. 

Dazu kommt die angesprochene zeitliche Verzögerung. Während in anderen Ländern bereits Lizenzen vergeben werden, diskutieren wir in Deutschland noch den Regierungsentwurf des Schwarmfinanzierungsbegleitgesetzes. Durch das Zögern von Politik und BaFin geht den deutschen Crowdfunding-Plattformen wertvolle Zeit verloren. Zeit, die die europäischen und außereuropäischen Plattformen nutzen, um ihren Markteintritt in Deutschland vorzubereiten. 

Harmonisierung der Kapitalmärkte nicht untergraben 

Deutschland droht in diesem Punkt den Anschluss zu verpassen – zum Schaden von Anleger:innen und Unternehmen. Gerade in Zeiten des Dauerniedrigzinses und Restriktionen beim Kreditzugang für Unternehmen sind Alternativen notwendig. Diese Alternativen gibt es bereits heute, und die EU forciert durch die Weiterentwicklung der europäischen Kapitalmärkte ihre Nutzung. Doch eine Harmonisierung der Kapitalmärkte gelingt nur dann, wenn durch die Umsetzung keinem der Mitgliedsstaaten ein Wettbewerbsnachteil entsteht.  

 In Bezug auf die ECSP-Verordnung sieht es aktuell allerdings danach aus. Das Schaffen einer vermeintlichen Balance, die aber nur Einzelnen nützt, bringt den Wettbewerb in ein Ungleichgewicht – und das kann kaum im Sinne einer Weiterentwicklung der EU-Kapitalmärkte stehen. 

Jamal El Mallouki ist Gründer von CrowdDesk, einem Unternehmen für die Digitalisierung von Finanzprodukten. Neben LeihDeinerStadtGeld.de gründete er mit Johannes Laub auch LeihDeinerUmweltGeld.de, einen der ersten Anbieter für Schwarmfinanzierungen im Bereich der erneuerbaren Energien. Jamal ist seit 2015 Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes Crowdfunding e.V., wo er die Interessen der Crowdfunding-Branche bundesweit und international vertritt.

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