Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) : Das Digitale-Dienste-Gesetz – was lange währt, wird immerhin besser

Svea Windwehr
Svea Windwehr, Expertin für Plattformregulierung bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Foto: Marlene Burz

Nach dem langen Warten auf eine zeitgemäße Plattformregulierung in der EU war auch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) der Bundesregierung für manche eine Geduldsprobe. Obwohl die Deadline für die nationale Umsetzung des Digital Services Act im Februar 2024 von Deutschland wohl verfehlt wird, sieht Svea Windwehr von der Gesellschaft für Freiheitsrechte einige positive Änderungen im aktuellen Entwurf. Welche Punkte das sind und was sie nach wie vor kritisch sieht, schreibt sie im Standpunkt.

von Svea Windwehr, D64 - Verein für progressive Digitalpolitik

veröffentlicht am

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