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Digitalisierung & KI

Standpunkte Der Wächtermodus als Datenschutzproblem

Thomas Fuchs, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Thomas Fuchs, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Foto: Promo

Filmen die Kameras eines parkenden Teslas im Wächtermodus ihre Umgebung, kann das für den Fahrzeughalter teuer werden. Hamburgs oberster Datenschützer fordert Nachbesserungen an der Datenschutz-Grundverordnung. Künftig müsse auch der Hersteller zur Rechenschaft gezogen werden können.

von Thomas Fuchs

veröffentlicht am 26.07.2022

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Vor Ihrem Haus parkt regelmäßig der Tesla Ihres Nachbarn? Und manchmal blinkt er so komisch, wenn Sie an ihm vorbeigehen? Das ist kein Zufall: Wird bei einem parkenden Tesla der sogenannte Wächtermodus aktiviert, erfasst das Fahrzeug über die an allen Seiten verbauten Kameras permanent und anlasslos die Umgebung, und dies bis zu einer Entfernung von 200 Metern. Diese Aufnahmen werden je nach vermeintlicher Gefahrenlage gespeichert.

Bei vom Gefährt als verdächtig eingestuften Vorgängen sendet es die aufgenommen Bilddaten zur Auswertung an Server des Herstellers in den USA. Ein dichtes Vorbeigehen oder eine längere Verweildauer gelten für das System teilweise schon als verdächtig, obwohl es sich um völlig normales Verhalten handelt. Damit werden von Personen, die sich in der Nähe des Fahrzeugs aufhalten, Daten erhoben sowie gegebenenfalls gespeichert und weiter verarbeitet.

Dabei gilt für die Kameras an einem Tesla oder einem anderen Automodell das gleiche wie für Kameraaufnahmen im öffentlichen Raum generell: Das anlasslose Filmen von Menschen ist ohne deren Einwilligung nicht erlaubt. Dasselbe gilt, wenn Kfz-Kennzeichen oder andere personenbezogene Informationen abgelichtet werden.

Tesla wälzt Problem auf die Halterinnen und Halter ab

Kameras dürfen allenfalls im Rahmen einer Abwägung an Orten aufgestellt werden, an denen mit dokumentierten Erfahrungen nachgewiesen werden kann, warum gerade an dieser Stelle eine Überwachung notwendig ist. Etwa bei Tankstellen oder Parkhäusern kann dies bei plausibler Gefahrenlage zulässig sein. Auch auf dem eigenen Grundstück kann mein Auto natürlich diesen privaten Bereich mit seinen Kameras überwachen, wenn den Parkplatz nicht regelmäßig Postzusteller oder andere haushaltsfremde Personen passieren.

Auf öffentlichen Straßen und Fußwegen scheidet private Videoüberwachung hingegen in aller Regel aus, da die Rechte der Betroffenen überwiegen und die Gewährleitung der Sicherheit dort allein dem Staat obliegt. Die anlasslose Erfassung eines Umkreises von bis zu 200 Metern ist auf öffentlichem Grund kaum datenschutzrechtlich zulässig umsetzbar. So ist es bereits praktisch schwerlich darstellbar, die notwendigen Einwilligungen aller Passantinnen und Passanten einzuholen. Und uns ist nicht bekannt, dass Teslafahrer ausreichende Informationstexte über die erfolgende Aufzeichnung an ihrem Fahrzeug befestigen.

Die rechtliche Verantwortung für das Filmen tragen aber zuvorderst die Halterinnen und Halter. Tesla wälzt das Problem in den Nutzungsbedingungen auf seine Kundinnen und Kunden ab. Danach haben diese beim Betrieb der Kameras die Einhaltung des lokalen Rechts selbst zu gewährleisten. Wer den Wächtermodus aktiviert, hat für daraus folgende Verstöße geradezustehen. Und dies kann unter Umständen teuer werden. Im vergleichbaren Fall einer Dashcam, die anlasslos den Straßenverkehr aufzeichnete, haben wir als Datenschutzbehörde vor kurzem dem Eigentümer ein Bußgeld von 500 Euro auferlegt.

Datenschutz muss nachgebessert werden

Leider ist ein Vorgehen gegen Tesla selbst problematisch, weil das Datenschutzrecht keine Herstellerhaftung kennt. Dieser zentrale Nachbesserungsbedarf der Datenschutz-Grundverordnung wurde wiederholt beim Gesetzgeber angemerkt. Anstatt gegen einzelne Menschen vorzugehen, könnte es den zuständigen Behörden möglich sein, das Inverkehrbringen einer Ware zu untersagen, wenn wesentliche Bestandteile nicht rechtskonform genutzt werden können. Und soweit eine eigene schuldhafte datenschutzrechtliche Verantwortung von Tesla etwa durch rechtswidrige Speicherung der Daten auf Servern vorliegt, wäre dies ein Fall für die niederländische Aufsichtsbehörde.

Deshalb begrüße ich den Schulterschluss mit der Verbraucherzentrale, die hier ihre zivilrechtlichen Hebel einsetzen kann. Und auch deutsche Automobilbauer sollten den Fall aufmerksam beobachten und sich fragen, ob ihre Kamerasysteme kritischen Prüfungen standhalten würden. 

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