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Digitalisierung & KI

Standpunkte Digitale Freiheit per Richterspruch

Iwona Laub, epicenter.works
Iwona Laub, epicenter.works Foto: Tony Gigov

Immer wieder schieben Richtersprüche staatlicher Überwachung einen Riegel vor, zuletzt das Urteil gegen den Bundestrojaner in Österreich. Viel Arbeit für Bürgerrechtler gibt es dennoch, schreibt Iwona Laub von der Grundrechts-NGO epicenter.works.

von Iwona Laub

veröffentlicht am 19.12.2019

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Nach dem Ibiza-Skandal hat der österreichische Bundespräsident Alexander van der Bellen gesagt: „Denn gerade in Zeiten wie diesen zeigt sich die Eleganz, ja die Schönheit unserer österreichischen Bundesverfassung.“ Diese Eleganz der Verfassunghat es auch ermöglicht, dass der Verfassungsgerichtshof in zwei Punkten des Überwachungspakets im Sinne der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger entschieden hat. Der Bundestrojaner als auch die systematische Erfassung und Speicherung von Kennzeichen sind verfassungswidrig und wurden somit aufgehoben.

Zum Glück war der Bundestrojaner aber nie im Einsatz, denn geplant wäre der Start für April 2020 gewesen. Bereits mehrere Male wurde er – unter anderem durch unsere Initiativen – politisch verhindert. Im Rahmen des Überwachungspakets wurde seine Implementierung aber unter dem ehemaligen Innenminister Herbert Kickl vorangetrieben. Fast sämtliche interessanten Informationen über den Bundestrojaner wurden unter Verschluss gehalten, mit der Begründung, er sei als „geheim“ eingestuft. Es war wie Schattenboxen: Die politischen Gegner dieser grundrechtsverletzenden Maßnahme mussten gegen etwas ankämpfen, das sie eigentlich nicht in seiner Gänze erfassen konnten.

Transparenz statt Amtsgeheimnis

Alleine diese Tatsache zeigt, wie wichtig es ist, den Staat, seine Aufträge an Private und seine Dokumente so transparent wie möglich zu machen. Österreich ist hier im Europavergleich leider ein Schlusslicht: Das sogenannte „Amtsgeheimnis“ verhindert, dass der Staat gegenüber Bürgerinnen und Bürgern seine Ausgaben und seine Handlungen rechtfertigen muss. Seit Jahren wird deshalb bei uns am Nebengleis auch für ein ordentliches Transparenzgesetz gekämpft. Das hätte den Kampf gegen den Bundestrojaner erleichtert. Doch auch in Ländern, die transparent sind, wird immer wieder über den Einsatz dieser Spionagesoftware nachgedacht.

Das österreichische Urteil bedeutet nämlich nicht, dass sich die Überwachungsgegnerinnen und -gegner in Europa zurücklehnen können. Und auch in Österreich ist es nicht ganz sicher, ob es nicht einen erneuten Versuch geben wird, diese Spionagesoftware wieder zu etablieren. Doch es ist nichts verloren: Die Menschen, die sich in unserer Gesellschaft für Freiheit im Allgemeinen und Freiheit im Internet einsetzen, denen unser aller Grundrechte wichtig sind, sollten sich durch dieses Urteil motiviert fühlen: Es ist ein gutes Zeichen einer Demokratie, wenn von einem Höchstgericht im Sinne der Freiheit entschieden wird. Das bedeutet nämlich, dass wir trotz all der negativen Schlagzeilen, der Verarmung unserer Gesellschaft, der informationellen Ungleichheit und einem Abdriften in die rechts ausgerichtete Politik die Hoffnung hochhalten dürfen, dass unsere Grundrechte immer noch gewahrt sind.

Keine Atempause für Bürgerrechtler

Wir dürfen uns aber keine Minute ausruhen, damit der technologische Fortschritt nicht insoweit ausgenutzt wird, als dass er zum Instrument der Unfreiheit wird. Wir wollen keine Gesichtserkennung, die diskriminiert und uns in der Gesellschaft völlig entmenschlicht. Wir wollen nicht, dass Algorithmen entscheiden, ob wir gut genug für den Arbeitsmarkt sind oder nicht. Und wir wollen eben auch keine Sicherheitslücken in unseren Systemen, die der Staat auch noch fördert. Es ist seine Aufgabe, uns vor Sicherheitslücken zu schützen und diese Lücken auszumerzen.

In einem Europa, das in vielen Bereichen gespalten ist, versuchen autoritäre Akteurinnen und Akteure immer wieder, unsere Freiheit gegen unsere Sicherheit auszuspielen. Auf die Ratschläge und Warnungen von Expertinnen und Experten wird dabei nicht mal mehr gehört. Dass es rein mathematisch gesehen keinen Sinn ergibt, die Nadel eher zu finden, indem man den Heuhaufen vergrößert, muss dabei immer wieder betont werden. Wir haben in Europa das Glück, in vielen Bereichen (Datenschutz, Netzneutralität) die Latte sehr hoch gelegt zu haben. Gemeinsam mit anderen NGOs haben wir auch dafür jahrelang gekämpft. Wir stehen aber erst am Anfang. In anderen digitalen Bereichen muss das Niveau ebenso hoch gehalten werden. Zur Not eben mit der Hilfe von Höchstgerichten.

Iwona Laub ist Kommunikationsverantwortliche bei der Grundrechts-NGO epicenter.works. Der Verein hat bereits erfolgreich Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH bekämpft und ist dabei, auch die Fluggastdatenspeicherung vom Höchstgericht kippen zu lassen. Neben dem Kampf gegen Überwachung setzt sich epicenter.works auch für starken Datenschutz und Netzneutralität ein.

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