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Standpunkte Digitale Souveränität praktisch umgesetzt – Ein Plädoyer für die Multi-Cloud

Jörg Alexander Albrecht, VMware Germany
Jörg Alexander Albrecht, VMware Germany Foto: VMware

Damit Unternehmen und Behörden im digitalen Raum souverän agieren können, müssen bestimmte Voraussetzung erfüllt sein, schreibt Jörg Alexander Albrecht. Unter anderem brauche es eine Cloud-Vielfalt und eine vollständige Übertragbarkeit von Anwendungen und Inhalten. Durch den Data Act gebe es politischen Rückenwind.

von Jörg Alexander Albrecht

veröffentlicht am 03.03.2022

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Digitale Souveränität, Multi-Cloud, Interoperabilität – datenpolitische Diskussionen um diese Begriffe drohen schnell zu Diskursen von Expert:innen zu werden. Dabei geht es um einfache Prinzipien, die für viele Anwender:innen direkt nützlich sind – seien es private Unternehmen oder öffentliche Stellen. 

Bei digitaler Souveränität geht es im Kern darum, selbstbestimmt im digitalen Raum handeln zu können. Dafür braucht es Wahlmöglichkeiten, Transparenz und die Kontrolle über die eigenen Daten. Diese Prinzipien setzt VMware im Cloud-Bereich bereits um. Unsere Antwort ist dabei ein „Cloud Smart“-Ansatz, der mehrere Cloud-Angebote untereinander interoperabel macht und so eine Multi-Cloud-Lösung bereitstellt.

Verschiedene Clouds miteinander verbinden

So kann je nach Bedarf die passende Kombination gewählt werden, sei es eine Private Cloud im eigenen Rechenzentrum, eine oder mehrere Public Clouds von internationalen oder lokalen Anbietern oder eine Mischung. Welche Cloud am geeignetsten ist, hängt davon ab, wie sensibel die Daten sind und welches Schutzerfordernis sie haben. Zudem ist entscheidend, wie stark der Cloud-Dienst skalieren und wie nachhaltig er sein soll. Dieser Ansatz entspricht damit auch der geplanten Multi-Cloud-Strategie in der öffentlichen Verwaltung.

Manchmal wird digitale Souveränität mit der breiten Nutzung von Open-Source-Software gleichgesetzt. Für ein erfolgreiches Multi-Cloud-Szenario ist es aber entscheidender, offene Standards zu implementieren, als Open Source vorzuschreiben. Offene Standards ermöglichen nahtlose Datenübertragbarkeit, Reversibilität, Interoperabilität und den Einsatz der jeweils passenden Lösung, sei sie nun Open Source oder proprietär.

Hinter dem Begriff Interoperabilität verbirgt sich ein für Unternehmen schon selbstverständlich gewordenes Prinzip. Ein einfaches Beispiel: Unternehmen mögen verschiedene Lohnbuchungssysteme nutzen, die Sozialversicherungs- und Steuerdaten aber werden über eine einheitliche Schnittstelle gemeldet und verarbeitet.

Interoperabilität im Data Act

Dieses dort realisierte Prinzip der Interoperabilität könnte mit dem Europäischen Data Act auch auf viele weitere Fälle angewendet werden. Für Unternehmen soll es durch den Rechtsakt zumindest möglich werden, die bei den Anbietern gespeicherten Daten abzurufen und sie gegebenenfalls bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen. Der Data Act sieht vor, dass Kunden innerhalb der Europäischen Union das Recht bekommen, ihren Anbieter bei „funktionaler Äquivalenz“ zu wechseln.

Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich nicht weniger als ein einheitliches Protokoll, das es zum Beispiel ermöglicht, von einem Cloud-Dienst zum anderen zu wechseln. Dabei geht es nicht nur um das Speichern von Daten, sondern auch um Anwendungen, die in der Cloud-Struktur betrieben werden. Denn hier liegt oft der wahre Grund für die sogenannten „Lock-in“-Effekte, also nachteilige Abhängigkeiten von einem einzigen Anbieter, ohne die Möglichkeit zu einem unkomplizierten Wechsel.

Dieser ist jedoch sehr wichtig, denn für Unternehmen und Behörden bestehen häufig Anforderungen, die Abhängigkeit von einzelnen Diensten zu reduzieren, die Ausfallsicherheit zu erhöhen und unterschiedliche Systeme miteinander zu verbinden (man denke an die vielen Fachverfahren, die im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes miteinander verbunden werden müssen).

Dass dieser Ansatz nun politischen Rückenwind erhält, freut uns sehr, weil es den Nutzen von Interoperabilität demokratisiert, Kundenrechte stärkt und damit den Marktzugang verbessert.

Prinzipien für digitale Souveränität

Vor diesem Hintergrund sind die folgenden fünf Punkte entscheidend, wenn wir eine echte Interoperabilität erreichen und den Umgang mit Cloud-Diensten dauerhaft für alle ermöglichen wollen.

1. Vollständige Übertragbarkeit von Daten und Anwendungen: Dazu gehört auch, zwischen öffentlichen und diversen privat angebotenen Cloud-Diensten migrieren zu können.

2. Bekenntnis zu offenen Standards: Wenn wir schon den Umgang mit Daten von den Konsument:innen her denken, sollten wir das auch bei den technologischen Lösungen tun, um die Abhängigkeit von einzelnen Lösungen und Lock-in-Effekte zu vermeiden.

3. Bessere Verteilung von Daten und Bekenntnis zu Cloud-Vielfalt: Anwendungen werden weniger anfällig für schwerwiegende Ausfälle sein, wenn sie verschiedene Cloud-Dienste nutzen (können).

4. Kontrolle über die Cloud-Daten: Gerade bei öffentlichen Daten sind lokale Vorschriften, überprüfbare Vertraulichkeitsmaßnahmen und ein streng kontrollierter Zugriff entscheidend.

5. Einbezug lokaler Community-Datendienste und -funktionen: Neben rechtssicherem Schutz für sensible Daten leisten lokale Cloud-Anbieter einen wichtigen Beitrag zur lokalen Wertschöpfung.

Jörg-Alexander Albrecht ist Director Government Relations & Public Policy bei dem Softwareunternehmen VMware Germany.

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