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Digitalisierung & KI

Standpunkte Digitaler Wahlkampf: Selbstverpflichtungen sind nicht genug

Julian Jaursch, Stiftung Neue Verantwortung
Julian Jaursch, Stiftung Neue Verantwortung Foto: Sebastian Heise

Zum ersten Mal haben sich in diesem Wahlkampf fast alle großen Parteien auf einen fairen digitalen Wahlkampf verpflichtet. Das sei zwar ein wichtiger Schritt, noch besser wären nun aber gesetzliche Regeln, findet Julian Jaursch von der Stiftung Neue Verantwortung.

von Julian Jaursch

veröffentlicht am 08.10.2021

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Der gerade zu Ende gegangene Wahlkampf war der erste in Deutschland, in dem so gut wie alle großen Parteien in Deutschland sich eine Selbstverpflichtung für fairen digitalen Wahlkampf gegeben haben. Mehrere Initiativen, darunter das Bündnis Campaign Watch mit 22 Organisationen, hatten zuvor genau dies von den Parteien gefordert (Tagesspiegel Background berichtete). Denn die Gesetzeslage in Deutschland ist nicht gut auf datengetriebene, digitale Kampagnen ausgerichtet, etwa mit Blick auf die Transparenz politischer Werbung im Netz oder den Umgang mit Hate Speech und Desinformation. Um diese Lücken zumindest kurzfristig zu schließen, sollte ein freiwilliger Verhaltenskodex helfen.

Selbstverpflichtungen: Wie sieht die Bilanz aus?

Nun, da der Wahlkampf vorbei ist, können aus der Erfahrung mit den Selbstverpflichtungen Lehren für Reformen gezogen werden, welche die neue Koalition angehen könnte. Was waren also die Erfolge und Misserfolge der Selbstverpflichtungen? Ein wichtiger Erfolg war eine erhöhte Aufmerksamkeit für das Thema digitaler Wahlkampf. Das mag nichtig klingen, doch es darf nicht vergessen werden: Nie zuvor hatte sich mehr als auch nur eine Partei auf Bundesebene überhaupt eine Selbstverpflichtung gegeben – jetzt waren es bis auf die AfD alle Parteien hinter den Bundestagsfraktionen.

Diese Aufmerksamkeit muss genutzt werden, um nun verbindliche Regeln zu etablieren. Denn es ist zwar ein großer Fortschritt, dass sich so gut wie alle Parteien Selbstverpflichtungen gegeben haben und diese in vielen Fällen die Vorschläge aus Zivilgesellschaft und Forschung berücksichtigten. Aber in wichtigen Punkten blieben die Parteien hinter den Erwartungen zurück: Im Gegensatz zu zivilgesellschaftlichen Vorschlägen formulierten die Parteien ihre eigenen Regeln zum Targeting von Werbung sehr schwammig. An der zielgerichteten Ansprache von Menschen basierend auf persönlichen Daten zu deren Onlineverhalten änderte sich somit in der Praxis wenig.

Das ZDF Magazin Royale zeigte kurz vor der Wahl mit Hilfe von Campaign-Watch-Mitglied Who Targets Me, wie problematisch und wenig transparent das sein kann. Die Parteien schafften es zudem nicht, einen gemeinsamen Verhaltenskodex zu entwickeln. Diskussionen zwischen den Parteispitzen gab es, woran es am Ende scheiterte, wurde nie öffentlich erläutert. Offenbar konnten sich die Parteien nur auf einen allgemeinen Absatz einigen, in dem sie sich gegenseitig Fairness zusicherten.

Keine Sanktionen für Fehltritte

Es reicht also nicht, allein auf Freiwilligkeit, die Bereitschaft der Parteispitzen und die anschließende öffentliche Beobachtung der Parteien zu setzen, um einen fairen digitalen Wahlkampf zu unterstützen. Parteien müssen sich zwar vor Mitgliedern, Wahlberechtigten und Öffentlichkeit für Fehltritte rechtfertigen. Doch allein ein drohender Reputationsverlust scheint – wie das Beispiel Targeting zeigt – nicht als Anreiz auszureichen. Dies ist umso bemerkenswerter, als dass es in diesem Wahlkampf mehr Analysen zu digitalen Kampagnen als je zuvor gab (Tagesspiegel Background berichtete). So etablierten etwa die Campaign-Watch-Organisationen ein Monitoring in Form von Veranstaltungen, Wahlkampfanalysen und einer Befragung der Parteien. Auch ein zivilgesellschaftliches Monitoring kann das längst bekannte Problem mit Selbstverpflichtungen also nicht gänzlich lösen, nämlich, dass solche Kodizes ohne Sanktionsmöglichkeiten auskommen.

So könnte die neue Bundesregierung mit Gesetzen für fairen digitalen Wahlkampf sorgen

Es gibt eine Reihe an Maßnahmen, welche die Parteien und die neue Bundesregierung sofort angehen könnten. Auf Parteienebene ist es sinnvoll, die Ressourcen für politische Kommunikation dauerhaft aufrechtzuerhalten: Nicht nur in der heißen Wahlkampfphase gibt es irreführende und hasserfüllte Botschaften auf Parteikanälen sowie parteipolitische Werbung. Deshalb sollten Parteien ständig ausreichend Ressourcen haben, um für transparente Kommunikation, detaillierte Kennzeichnungen eigener Seiten und Beiträge sowie Inhaltemoderation zu sorgen.

Bis zum nächsten Wahlkampf sollte zudem die Arbeit des Bundeswahlleiters als Faktenchecker evaluiert werden. Dieses Jahr war er erstmals für den Umgang mit Desinformation zum Wahlablauf zuständig. Basierend auf der Evaluation sollten Ressourcen bereitgestellt werden, um das Angebot anzupassen und gegebenenfalls auszuweiten.

Transparenzregeln für politische Werbung müssen verbessert werden. Die Europäische Kommission will Ende des Jahres ein Regelwerk für politische Werbung auf EU-Ebene vorlegen. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass dies klare Definitionen und Transparenzvorgaben beinhaltet, die Mitgliedstaaten gegebenenfalls übernehmen könnten. Hier muss bewertet werden, wie solche Regeln mit den Vorgaben aus dem Medienstaatsvertrag zusammenpassen.

Noch wichtiger auf europäischer Ebene: Die Bundesregierung sollte sich im Rat für ein starkes Digitale-Dienste-Gesetz einsetzen. Der „Digital Services Act“ (DSA) dreht sich zwar nicht in erster Linie um Parteien und digitalen Wahlkampf. Doch weil er Regeln für große digitale Plattformen schaffen soll, ist er ein wichtiges Vorhaben, um klare Standards etwa für Inhaltemoderation und den Umgang mit Desinformation und Hate Speech zu etablieren. Vier Punkte, für die sich Deutschland auch mit Blick auf faire digitale Wahlkämpfe in Brüssel einsetzen sollte, sind:

  • Der DSA sollte Forschung, etwa zu Desinformation und Hate Speech, besser ermöglichen, indem auch journalistische und zivilgesellschaftliche Forschende ein Recht auf Datenzugang bei Plattformen erhalten (und nicht ausschließlich universitäre).
  • Es sollte verpflichtende, unabhängige Folgenabschätzungen für Plattformen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Menschenrechte geben („human rights impact assessment“), die auch Betroffene einbeziehen. Dazu müssen die bisherigen Vorgaben für Risikobewertungen ausgeweitet werden.
  • Der DSA sollte zudem auf die Gestaltung von Plattformen eingehen, zum Beispiel, damit Kennzeichnungen von Inhalten (etwa Hinweise zu Faktenchecks) einfacher handhabbar werden und eine bessere Unterscheidung von bezahlten und nicht-bezahlten Inhalten möglich ist.
  • Plattformen sollten detaillierter als bisher vorgesehen über Onlinewerbung (nicht nur politische) berichten müssen.

Dies sind nur einige Ansätze, die sich aus den Selbstverpflichtungen der Parteien ableiten lassen. Darüber hinaus sind weitere Reformen nötig: zum Wahlrecht, zur Parteifinanzierung, zum Marktwettbewerb. Zusammengenommen könnten die Maßnahmen dafür sorgen, dass Selbstverpflichtungen im nächsten Wahlkampf im besten Fall überflüssig sind.

Julian Jaursch ist Projektleiter beim gemeinnützigen Think Tank Stiftung Neue Verantwortung (SNV) in Berlin. Zusammen mit 21 anderen Organisationen ist die SNV Teil der Initiative Campaign Watch.

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