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Digitalisierung & KI

Standpunkte Frauenhass ist keine Meinung

Maria Wersig, Juristinnenbund
Maria Wersig, Juristinnenbund Foto: Die Hoffotografen

Der Fall Renate Künast hat wieder einmal gezeigt, wie stark Frauen im Netz sexualisierten Angriffen ausgesetzt sind. Dies ist nicht nur eine schwere individuelle Belastung, sondern bewirkt Verdrängung aus dem digitalen Raum, meint Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

von Maria Wersig

veröffentlicht am 04.11.2019

aktualisiert am 12.01.2023

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Der Schutz vor Gewalt in allen Formen ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Bei Hassreden im Netz besteht ein Dreiklang von Antisemitismus, Sexismus und Rassismus, der die politische Kultur in Deutschland bedroht und reale Folgen für die Betroffenen hat. Unter Verweis auf den Anschlag in Halle/Saale hat die Bundesregierung aktuell ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vorgelegt. Der wirksame Schutz vor allen Formen von Hass im Netz, wie ihn die Bundesregierung angekündigt hat, muss berücksichtigen, dass Frauen mehr und anders von Hate Speech betroffen sind als Männer.

Frauen mit sexualisierten Angriffen im Netz konfrontiert

Der Fall Renate Künast hat es noch einmal gezeigt: Frauen riskieren im Netz sexualisierte Angriffe – sexistische Anmache, pornografische Pöbeleien, die Androhung von Vergewaltigungen bis hin zu Morddrohungen. Dies ist nicht nur eine schwere individuelle Belastung, sondern bewirkt Verdrängung aus dem digitalen Raum. Das darf der Staat nicht hinnehmen. Zudem führt das Geschäftsmodell vor allem der großen Tech-Firmen dazu, dass Algorithmen solchen Inhalten Vorrang einräumen, die Userinnen und User möglichst lange auf den Plattformen halten. Beiträge und Kommentare, die polarisieren, skandalisieren, Angst und Hass fördern, werden durch Algorithmen bevorzugt. Durch diese Verzerrungen entstehen Echokammern, in denen Hass und Diskriminierungen immer wieder neu bestätigt werden, und die Nährboden für Gewalt sind.

Geschlechterfrage in staatlichem Handeln berücksichtigen

Es ist Aufgabe des Staates, Hate Speech mit allen verfügbaren rechtlichen Mitteln entgegen zu treten. Es geht um Meinungsfreiheit, den Schutz vor Gewalt und die Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates. Handlungsbedarf besteht zunächst bei der konsequenten Anwendung bestehenden Rechts und der angemessenen Ausstattung und Fortbildung von Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaften zum Thema Gewaltschutz im digitalen Raum. Die flächendeckende Einrichtung von Sonderstaatsanwaltschaften sollte erfolgen, außerdem muss die polizeiliche Definition von sogenannter „Hasskriminalität“ um das Merkmal „Geschlecht“ ergänzt werden.

Eine Klarnamenpflicht im Netz, wie sie wiederholt in die Diskussion eingebracht wird, ist nicht geeignet, Hate Speech wirkungsvoll entgegenzutreten. Die Umsetzung ließe sich kaum durchsetzen beziehungsweise kontrollieren; denn bereits jetzt reklamieren einzelne Netzwerke in ihren Nutzungsbedingungen diese Pflicht, ohne dass diese eingehalten wird.

Selbstschutz als Weg?

Zudem verdeutlicht die vielfach bereits jetzt leichtfertig unter Klarnamen geäußerte Hassrede privater Personen, dass die Offenlegung der persönlichen Identität nicht unbedingt einen hemmenden Einfluss ausübt. Der wichtigste Aspekt ist aber, dass für viele Personen, gerade auch für Frauen, die Anonymität oft der einzige Schutz ist, der ihnen vor weiteren Angriffen bleibt. Beratungsstellen raten Frauen sogar dazu, sich Gedanken über digitales Identitätsmanagement zu machen – zum Selbstschutz und mit der Möglichkeit, eine Identität bei Bedarf wieder abstreifen zu können. Die Klarnamenpflicht wäre also nur eine vermeintliche Lösung des Problems. Trotzdem bleibt gesetzgeberischer Handlungsbedarf.

Gesetzgeber muss konsequent handeln

Bereits eingeschlagene rechtliche Wege müssen konsequent weiter beschritten werden. Die Betreiber der großen Internetplattformen betreiben einen Gefahrenraum. In diesem muss der Gewaltschutz ebenso Priorität haben, wie in allen anderen Bereichen unserer Gesellschaft.

Prioritär ist deshalb die Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des derzeitigen Meldeverfahrens, einheitliche gesetzliche Vorgaben für die Transparenzberichte der Betreiber sozialer Netzwerke, die Verankerung eines Put-Back-Verfahrens für unzulässig gelöschte Inhalte, ein individueller Auskunftsanspruch gegenüber den Plattformbetreibern entsprechend dem Urheberrecht und ihre Pflicht, sämtliche Kopien von rechtswidrigen Äußerungen zu suchen, zu entfernen oder zu sperren. Unverzichtbar für eine geschlechtergerecht sachliche Evaluierung des Gesetzes ist eine geschlechtsspezifische Aufschlüsselung der Daten.

Accountsperren möglich machen, Strafrecht anpassen

Grundsätzlich sollte auch die Idee eines digitalen Gewaltschutzgesetzes, das in einem richterlichen Verfahren die Löschung und/oder (zeitweilige) Sperrung von Accounts ohne Klarnamenpflicht ermöglicht, weiter verfolgt werden. Für die Umsetzbarkeit eines solchen Ansatzes wäre allerdings ein Verbandsklagerecht unverzichtbar.

Im Strafrecht muss berücksichtigt werden, dass Hate Speech im digitalen Raum als Beleidigungsdelikt eine andere Dimension hat als in individuellen Interaktionen außerhalb des Netzes. Es ist richtig, dass die Bundesregierung an dieser Stelle eine Reform angekündigt hat. Es muss zudem möglich sein, Hate Speech im Netz auch ohne Strafantrag der verletzten Person zu verfolgen, wenn dies den Interessen der verletzten Person nicht widerspricht. Dabei kann auch für Beleidigungsdelikte eine Melde- und Beweissicherungspflicht sowie eine Speicherpflicht der Plattformbetreiber erforderlich sein.

Rassismus, Antisemitismus und Frauenhass sind keine Meinungen. Die Freiheit, sie im Netz zu verbreiten und Angehörigen vulnerabler Gruppen eine Teilhabe am demokratischen Diskurs unmöglich zu machen, ist nicht schützenswert.

Prof. Dr. Maria Wersig ist seit 2017 Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb). Der djb präsentiert heute im Rahmen einer Diskussionsrunde in der Vertretung der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund einen umfassenden Forderungskatalog zur Bekämpfung von Hate Speech in Netz. 

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