Erweiterte Suche

Digitalisierung & KI

Standpunkte Mit Kooperation in die Gigabit-Champions-League

Ernst-Ferdinand Wilmsmann, Vorsitzender Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur
Ernst-Ferdinand Wilmsmann, Vorsitzender Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur Foto: Bundesnetzagentur

Die Regulierung des „alten“ Kupfernetzes lässt sich nicht eins zu eins auf die Gigiabit-Netze übertragen, ist Ernst-Ferdinand Wilmsmann überzeugt. Doch neben den regulatorischen Rahmenbedingungen muss die Branche Verhaltensmuster überdenken. Das ändert dann auch die Rolle der Bundesnetzagentur.

von Ernst-Ferdinand Wilmsmann

veröffentlicht am 26.02.2021

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen

Deutschland muss auch in Zukunft in der Champions League der führenden Wirtschaftsnationen mitspielen. Ohne schnelle Gigabitnetze wird es schwer, den Klassenerhalt zu sichern. Die dafür erforderlichen hohen Investitionen verlangen gute und verlässliche Rahmenbedingungen. Neben dem Staat muss die Wirtschaft selbst dazu beitragen, dass sie planbar, rechtssicher und daher mit beherrschbarem Risiko investieren kann. In der Telekommunikationsbranche wächst gerade die Bereitschaft, diese Verantwortung wahrzunehmen.

20 Jahre TK-Markt: Rote Karten und jahrelange Rechtsstreitigkeiten

Dazu ein kurzer Blick zurück: Seit der Öffnung des Telekommunikationsmarktes für den Wettbewerb beherrschte der „Kampf ums Netz“ das Verhältnis zwischen der Telekom und den Newcomern, die für ihren Markteintritt zunächst auf eine weitreichende Mitnutzung des flächendeckenden Telekom-Netzes angewiesen waren. Die Marktöffnung musste – und muss teilweise bis heute – durch einen neutralen Schiedsrichter vorangetrieben und abgesichert werden. Der Schiedsrichter, die Bundesnetzagentur, sorgte in der Vergangenheit dafür, dass die Teams überhaupt miteinander spielen. Dabei musste er häufig eingreifen, laut pfeifen, gelegentlich gelbe und hin und wieder rote Karten zeigen.

Gestritten wurde über fast alles: den Zugang zur „letzten Meile“, die Entgelte dafür, die Ertüchtigung der Netze mit der Vectoring-Technik, Entstörzeiten, ja sogar darüber, ob der Monteur tatsächlich beim Endkunden geklingelt hat, um dessen Anschluss von einem Netz aufs andere umzuschalten – die Beispiele ließen sich problemlos fortsetzen. Die Bundesnetzagentur hat diese Konflikte in zahllosen Regulierungsverfahren entschieden, immer streng orientiert an den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes und den darin definierten Regulierungszielen – Wahrung der Verbraucherinteressen, Sicherstellung chancengleichen und nachhaltigen Wettbewerbs, Förderung von Investitionen. Gleichwohl haben Teile der Branche die marktprägenden Entscheidungen angegriffen und für langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen gesorgt.

Neue Gigabit-Netze brauchen neue regulatorische Schwerpunkte

Die Bilanz nach über 20 Jahren Regulierung des Telekommunikationssektors kann sich trotzdem sehen lassen: Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Wahl zwischen immer schnelleren Anschlüssen unterschiedlicher Anbieter zu günstigeren Preisen. Deutschland steht beim Giganetzausbau noch nicht im Finale, aber die Richtung stimmt. Die bestehenden Netze ermöglichen im Lockdown Anwendungen wie zum Beispiel Homeoffice, Videokonferenzen oder Streaming. Sie leisten so einen wichtigen Beitrag dazu, die Herausforderungen der Corona-Krise zu meistern. Das bisher Erreichte sollte daher nicht kleingeredet werden. Die Branche darf sich darauf aber nicht ausruhen, um den Verbleib Deutschlands in der Top-Liga mit abzusichern. Es ist und bleibt wichtig, dass der Giganetzausbau unvermindert weitergeht und sogar noch an Fahrt gewinnt.

Die Bundesnetzagentur stellt sich ihrer Verantwortung dafür. Sie hat bereits vor einiger Zeit die Diskussion über die künftige Ausrichtung der Regulierung eröffnet. Ziel ist es, die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Netz-Rollout bestmöglich auszugestalten und das erreichte Wettbewerbsniveau abzusichern. Daher soll die Regulierung des „alten“ Kupfernetzes nicht eins zu eins auf neue Gigabitnetze übertragen, sondern differenzierter ausgestaltet werden.

Vom Gegeneinander zu stärkeren Kooperationen

Dafür müssen die Marktakteure künftig mehr miteinander und nicht, wie bisher, gegeneinander spielen. Sie haben es selbst in der Hand, „harte“ Entscheidungen des Schiedsrichters in einem von unterschiedlichen Unternehmensinteressen geprägten und daher mitunter hochumstrittenen Umfeld, wie das beispielsweise bei der Vectoring-Einführung der Fall war, zu vermeiden. Damit verschaffen sie sich selbst bessere Voraussetzungen für ihre Investitionen in Gigabit-Netze.

Die Botschaft der Bundesnetzagentur scheint anzukommen: Die Branche denkt um. Die Unternehmen sind dabei, eingefahrene Verhaltensmuster und Reflexe zu überwinden. Sie setzen vermehrt auf freiwillig ausgehandelte Netzzugänge. Die Telekom und ihre drei größten Konkurrenten 1&1, Telefónica/o2 und Vodafone haben bereits vertraglich vereinbart, dass sie ihre jeweiligen Festnetz-Kooperationen fortführen und über VSDL-/Vectoring-Anschlüsse hinaus auch auf reine Glasfaseranschlüsse ausdehnen werden. Gestern haben sich zudem die Telekom und der Kölner Netzbetreiber NetCologne auf eine Fortsetzung ihrer Zusammenarbeit verständigt. Der Charme daran: Beide Partner gewähren sich in den Regionen Köln und Aachen gegenseitig den Zugang zu ihren Glasfaseranschlüssen. 

„Fair Play“ in der TK-Wirtschaft: Statt roter Karte reichen manchmal mahnende Worte

Der Weg zu diesen Vereinbarungen war nicht ganz einfach. Die Bundesnetzagentur hat die Verhandlungen intensiv begleitet, moderiert und – wenn nötig – die Partner mit freundlichen Hinweisen dazu bewegt, den Verhandlungstisch besser nicht zu verlassen. Das ging freilich nur, weil sie im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen die Möglichkeit gehabt hätte durchzugreifen – und keinen Zweifel daran gelassen hatte, das erforderlichenfalls auch konsequent zu tun. Mit den freiwilligen Vereinbarungen haben sich die Unternehmen nun selbst eine längerfristige Planungssicherheit für ihre hohen Investitionen in den Auf- und Ausbau moderner Gigabitnetze geschaffen. Neue Netze können so schneller ausgelastet werden. Das beschleunigt den weiteren Netzausbau, weil er sich eher rentiert. Für Kapitalgeber ist es daher künftig noch attraktiver, den Unternehmen Geld zur Verfügung zu stellen. Mit ihrem Umdenken und dem mutigen Beschreiten neuer Wege einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit leistet die Branche damit einen wichtigen Beitrag für den Verbleib des Wirtschaftsstandorts Deutschland in der Champions League.

Und was macht der Regulierer? Er muss die Teams hoffentlich nicht mehr so wie früher erst einmal aus der Kabine auf den Rasen holen. Im Übrigen verändert sich sein Auftrag nicht: Er achtet auch bei freiwilligen vertraglichen Vereinbarungen als neutraler Schiedsrichter darauf, dass die Spielregeln eingehalten werden, der chancengleiche Wettbewerb erhalten bleibt und die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher gewahrt bleiben. Dafür beobachtet er aufmerksam das Spiel, moderiert zwischen den Spielern und ermahnt sie, wenn nötig, zum Fair-Play. Pfeife und Karten hält er auch künftig jederzeit griffbereit in der Tasche um nötigenfalls einzugreifen, wenn die Partie aus dem Ruder zu laufen droht.  Freuen wir uns auf gute Spiele mit erfolgreichen Mannschaften – und den Klassenerhalt!

Ernst-Ferdinand Wilmsmann ist Vorsitzender Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur. Die Beschlusskammer 3 ist für die Regulierung des Telekommunikationssektors zuständig, unter anderem zu Themen wie der Teilnehmeranschlussleitung („letzte Meile“) und Vectoring, Festnetz und UKW-Rundfunk.

Lernen Sie den Tagesspiegel Background kennen

Sie lesen einen kostenfreien Artikel vom Tagesspiegel Background. Testen Sie jetzt unser werktägliches Entscheider-Briefing und erhalten Sie exklusive und aktuelle Hintergrundinformationen für 30 Tage kostenfrei.

Jetzt kostenfrei testen
Sie sind bereits Background-Kunde? Hier einloggen