Wir haben Jahrhunderte gebraucht, Recht und Freiheit im analogen Raum einigermaßen verlässlich zu sichern. Verglichen damit sind unsere Bemühungen, entsprechendes für den digitalen Raum zu schaffen, eher jung.
Nötig sind dafür nicht nur taugliche Regeln – sondern auch ein Bewusstsein der Bürger und Grundrechtsträger. Verstehe ich mich als solcher und stören mich die Eingriffe in meine Freiheiten, die im digitalen Raum möglich sind, oder ist mir das egal? Sind mir Güter wie die präzise Bedienung meiner Bedürfnisse oder vermeintliche gesellschaftliche Sicherheitsgewinne wichtiger als meine Grundrechte? Oder erkenne ich nicht einmal, dass hier überhaupt ein Spannungsfeld vorliegt? Wann und wo sind die Grenzen des Unfugs, des Zumutbaren oder der Aggression in den sozialen Netzwerken erreicht – Grenzen, die staatliches Einschreiten fordern?
Für mich liegt die Schwelle für regulierende Eingriffe des Staates oder gar das Strafrecht eher hoch, auch im digitalen Raum. Wir müssen Konfrontationen und Radikalisierungen entgegentreten – aber mit rechtsstaatlichen, freiheitsschonenden Mitteln! Es geht stets darum zu beurteilen, wann Freiheit beginnt, Freiheit zu zerstören – und wo staatliches Handeln enden muss, um individuelle Freiheit zu erhalten. Es geht um die dauernde Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Schutz anderer Güter. Dabei gilt: Man schützt die freiheitliche Rechtsordnung nicht, indem man Freiheitsrechte aufhebt!
Chatkontrolle mit dem Rechtsstaat nicht vereinbar
Wir wollen als Bundesregierung Bürgerrechte stärken, analog und digital. Was soll dem Staat und Privaten in der digitalen Welt und mit unseren Daten erlaubt sein zu tun und was nicht? Darauf will ich ein paar Antworten geben.
Wir winken beispielsweise nicht jede Freiheitseinschränkung durch, nur weil jemand behauptet, sie bringe mehr Sicherheit. Den jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission zur Chatkontrolle, zur anlasslosen und flächendeckenden Kontrolle verschlüsselter Kommunikation, halte ich für einen Angriff auf die Privatsphäre von Millionen von Menschen. Er ist mit Datenschutz und EU-Grundrechten nicht vereinbar.
Begründet wird der Vorschlag mit dem Schutz von Kindern. Doch der Deutsche Kinderschutzbund hält das für ein sinnloses, unverhältnismäßiges und nicht zielführendes Instrument. Der Deutsche Kinderverein sagt sogar, das Kindeswohl werde vorgeschoben, um dieses Instrument durchzusetzen.
Nein: Chatkontrollen haben im Rechtsstaat nichts verloren. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat das in einem Gutachten ganz genauso gesehen. Um eine Chatkontrolle technisch umzusetzen, müsste die Verschlüsselung privater Kommunikation unterbrochen werden. Wir wollen ganz im Gegenteil ein individuelles Recht auf Verschlüsselung.
Der Vorschlag der Kommission enthält allerdings auch eine Regelung zur Löschung kinderpornographischer Inhalte. Das begrüße ich ausdrücklich. Wir müssen alles versuchen, damit kinderpornographische Inhalte so schnell wie möglich gelöscht werden. Wenn es hier an den Rechtsgrundlagen oder klaren Zuständigkeiten hapert, muss man nachbessern. Es braucht vor allem ein höheres Risiko für Besitzer von Missbrauchsdarstellungen, entdeckt zu werden – mehr Polizisten, die im Netz auf Streife gehen.
Als Staat uns selbst Grenzen setzen
Wir werden uns auch die geltenden Sicherheitsgesetze ansehen und grundrechtssensibel eine Überwachungsgesamtrechnung erstellen. Wir wollen einen Überblick, wie weit die technischen und rechtlichen Möglichkeiten zur Überwachung reichen – und ob sie einen Sicherheitsgewinn bringen. Bereits verabredet ist, dass wir für das staatliche Aufspielen von Schadsoftware, für den Einsatz des sogenannten „Staatstrojaners“, strengere rechtsstaatliche Regeln und Voraussetzungen schaffen.
Und wir werden jetzt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung endlich aus dem Gesetz streichen. Sie ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte. Denn er betrifft auch unbescholtene User und kann das Gefühl erzeugen, dass unser Privatleben Gegenstand einer ständigen Überwachung ist. Das Gefühl mag diffus sein, aber wir wissen aus der Forschung, dass es das Verhalten tatsächlich beeinflusst – der „Chilling Effect“. Eine Beklommenheit im Kommunikationsverhalten ist einer freien und offenen Gesellschaft unwürdig.
Ende September hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil gegen die deutsche Vorratsdatenspeicherung erneut die anlasslose und massenhafte Speicherung von Verkehrsdaten als schweren Eingriff in EU-Grundrechte verworfen. Wir haben nun einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Frage in die Ressortabstimmung gegeben und beenden damit einen langen Streit, in dem es immer neue Begründungen für das immer gleiche Instrument gab, das immer wieder vor den Gerichten scheiterte.
Schnelles Einfrieren von Daten, statt massenhaftem Speichern
Die Vorratsdatenspeicherung hatte keinen messbaren Effekt bei der Aufklärung von Straftaten. Wir streichen sie aber nicht einfach aus dem Gesetz, sondern wollen den Ermittlungsbehörden ein neues, wirksames Instrument an die Hand geben: das Quick Freeze.
Telekommunikationsanbieter sollen beim konkreten Verdacht auf eine erhebliche Straftat schnell Daten sichern müssen – zunächst bei sich, ohne sie an die Ermittlungsbehörden herauszugeben. Diese Verkehrsdaten waren übrigens 2020 in 80 Prozent der Fälle, wo sie abgefragt wurden, bei den Anbietern noch vorhanden. Die Behauptung, der Kühlschrank des Quick Freeze sei stets leer, ist also falsch. Im Gegenteil: Er ist prall gefüllt. Und mit der neuen Sicherungsanordnung wird dieser Anteil weiter steigen.
Es gibt die Daten, die bei einem konkreten Anlass schnell eingefroren werden sollen. Die Telekom zum Beispiel hat mitgeteilt, dass sie sie sieben Tage lang speichert. Schon für die Sicherungsanordnung soll ein Richtervorbehalt gelten – allerdings mit einer Eilkompetenz für die Staatsanwaltschaft, wenn Eile geboten ist.
Bevor Polizei und Staatsanwaltschaft die Daten später auswerten können, muss erneut ein Richter über den Zugang zu den eingefrorenen Daten entscheiden. Das ist ein rechtsstaatlich sauberes Verfahren und ein Ermittlungsinstrument für die Aufdeckung von Straftaten. Auch der EuGH hat es mehrfach erwähnt. Ich halte das für einen Gewinn für Freiheit und Sicherheit zugleich.
Warum IP-Adressen speichern ein Irrweg ist
Ich will ausdrücklich keine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Auch die massenhafte Speicherung von IP-Adressen aller Bürgerinnen und Bürger ist eine pauschale Überwachungsmaßnahme, die alle unter Generalverdacht stellt.
Wenn wir im Netz surfen, hinterlassen wir überall unsere IP-Adresse: Wenn wir Nachrichten lesen, nach einem Geschäft oder Arzt suchen. Wenn wir Informationen suchen zu Themen, die uns beschäftigen, seien es Probleme in der Ehe, eine schwere Krankheit oder finanzielle Schwierigkeiten. Damit halten die Internetanbieter den Schlüssel in der Hand, der diese Besuche meiner Person zuordnen kann, gewissermaßen den Schlüssel zu meinem digitalen Tagebuch. In einem liberalen Rechtsstaat ist es nicht richtig, die Telekommunikationsanbieter zu einer massenhaften und anlasslosen Speicherung dieser Schlüssel zu verpflichten.
Plattformen zur Transparenz zwingen
Und was sollen private Plattformen und ihre Nutzer im Netz dürfen und was nicht? Es ist unbestritten, dass Plattformen und Soziale Netzwerke verstärkend wirken auf die zunehmende Erregungsintensität der politischen Debatten. Frust und Aggressivität treiben im Netz schlimmste Blüten: Hassrede, Morddrohungen, Gewaltpropaganda oder Aufrufe zu bedrohlichen Versammlungen, die Politiker, Wissenschaftler oder Journalisten einschüchtern sollen.
Eine Reaktion darauf war 2017 das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Es verpflichtet Online-Dienste, ihnen gemeldete Inhalte innerhalb bestimmter Fristen zu entfernen, wenn sie rechtswidrig sind.
Plattformen – das ist ein zweites Problem – spielen mitunter tatsächlich selbst auch eine ungute Rolle bei der Verengung des Diskursraumes. Ein Beispiel wurde gerade durch Recherchen von NDR, WDR und „Tagesschau“ öffentlich: Wer sich auf Tiktok zur sexuellen Orientierung, zum Völkerrecht oder zur Klimapolitik in Kommentaren äußert, muss damit rechnen, ausgeschlossen zu werden. Offenbar unterdrückt der chinesische Konzern mit Wortfiltern bestimmte Themen – und ohne dass Nutzer davon erfahren oder die entsprechenden Regeln und Algorithmen offengelegt würden.
Der Digital Services Act (DSA), der das NetzDG mit EU-weit einheitlichen Regeln ablösen wird, enthält genau dagegen Regeln. Plattformen dürfen künftig Beiträge nicht einfach löschen und müssen ihre Löschentscheidungen auf Antrag überprüfen. Sie müssen künftig in ihren AGBs erklären, welche Inhalte eingeschränkt und welche Algorithmen dafür eingesetzt werden – auch Plattformen mit Sitz im Ausland, wenn der Dienst auch Bürgern in der EU angeboten wird. Der DSA wird das gesamte Ausmaß der Moderation von Inhalten auf den Plattformen transparent machen.
Auch für Plattformen gilt Recht
Soziale Netzwerke dürfen nicht hinnehmen, wenn ihre Dienste zur Verbreitung strafbarer Inhalte missbraucht werden. Sie müssen einen Ansprechpartner in Deutschland benennen und einen für die Nutzer leicht erkennbaren Meldeweg für strafbare Inhalte einrichten. Genau daran hält sich Telegram nicht. Der Dienst macht uns Sorgen, weil er auch von rechtsextremistischen Gruppen und Gewaltpropagandisten genutzt wird. Telegram ist nicht nur ein Messenger-Dienst – es gibt dort auch offene Kanäle, einige mit mehr als 100.000 Nutzern. Wir versuchen, gegen Telegram das Recht durchzusetzen. Das ist nicht leicht bei einem Dienst mit Sitz in Dubai.
Aber den gesetzlichen Vorgaben kann man sich nicht durch den Versuch der Nichterreichbarkeit entziehen. Das Bundesamt für Justiz hat gerade zwei Bußgeldbescheide in Höhe von insgesamt mehreren Millionen Euro gegen Telegram erlassen. Der Druck, den wir als Bundesregierung seit Monaten hartnäckig auf Telegram ausüben, zeigt Wirkung!
Bei all dem, was wir den Plattformen an Meldewegen und Selbstreinigung vorgeben, brauchen wir vor allem eines in diesem Bereich viel mehr: Strafverfolgung und Verurteilungen! Beleidigungen; die Billigung von schweren Straftaten; die Bedrohung mit schweren Straftaten; die Verbreitung von sogenannten Feindeslisten: All das, ob online oder offline, steht unter Strafe. Die Verfolgung solcher Straftaten läuft in vielen Fällen auch erfolgreich. Wichtig ist ein hoher Fahndungsdruck im Netz, etwa durch Online-Streifen.
Und Strafverfolgung in Deutschland wird intensiver. Dem Klick des Hasspostings folgt das Klopfen der Polizei an der Tür. Das sind wichtige Zeichen! Manche wittern ja schon im Vorgehen gegen Hatespeech eine Einschränkung der Meinungsfreiheit. Im Gegenteil, es handelt sich um eine Verteidigung der Meinungsfreiheit!
Aber so wichtig all diese Bemühungen sind – sie haben zwei Haken. Etwa bei Telegram kommunizieren extreme Gruppen, die dorthin gegangen sind, nachdem auf anderen Plattformen, auf Facebook oder Instagram, die entsprechenden Accounts gelöscht wurden. Es wird immer Ausweichbewegungen geben. Probleme, die in der analogen Welt ihren Ursprung haben, beseitigt man nicht, indem man ihre Äußerungen im Netz beseitigt. Zweitens dürfen wir all diese Bemühungen nicht auf Haltungen oder Äußerungen erstrecken, die manchen – oder auch vielen – nicht gefallen, die aber nicht strafbar sind. Es gibt stets mehr als nur eine legitime Meinung – und nicht jede Zumutung ist unzumutbar. Hassrede müssen wir immer auch mit Gegenrede, nicht nur mit Strafverfolgung entgegentreten!
Der Gastbeitrag ist eine gekürzte Version der Rede des Bundesministers der Justiz, Marco Buschmann (FDP), zu „Recht und Freiheit im digitalen Raum“ am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) am 27. Oktober 2022.