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Digitalisierung & KI

Standpunkte Warum Verwaltungsdigitalisierung für den Rechtsstaat unverzichtbar ist

Dennis Hillemann von Fieldfisher
Dennis Hillemann von Fieldfisher Foto: Privat

Die To-Do-Liste des Staates in Sachen Verwaltungsdigitalisierung ist lang. Dabei ist Digitalisierung nicht etwa eine nette Idee, um modern zu wirken, schreibt Dennis Hillemann von Fieldfisher. Für den Staat ist die Digitalisierung alternativlos. Denn dem Rechtstaat droht langsam der Totalkollaps.

von Dennis Hillemann

veröffentlicht am 06.09.2022

aktualisiert am 09.02.2023

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Zum Abschluss der zweitägigen Klausurtagung der Bundesregierung auf Schloss Meseberg hat das Kabinett in einer Digitalstrategie den angestrebten digitalen Fortschritt bis 2030 festgelegt. In diesem Zusammenhang betonte der Digitalminister Volker Wissing, dass sich nicht in Zukunftsvisionen verloren, sondern die Digitalisierung jetzt ganz konkret angegangen werden muss.

Dem ist nur zuzustimmen: Strategien hin oder her, Taten sind gefragt. Denn beim Thema Digitalisierung der Verwaltung steht die Uhr fünf vor Zwölf. Und die Bürger bekommen das zu spüren: sei es von der Notwendigkeit, selbst einfachste Verwaltungsangelegenheiten persönlich auf dem Amt klären zu müssen, bis hin zum Chaos bei der Anmeldung von Daten zur neuen Grundsteuer. Die Verwaltung wirkt, als laufe sie der Zeit mindestens 10 Jahre hinterher.

Digitalisierung: Stehen sich Verwaltung und Justiz selbst im Weg? 

Es ist nicht so, dass dieser Eindruck den Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen egal wäre. Im Gegenteil: Viele Amtsleiter würden lieber heute als morgen alles digital umstellen. Doch lange Entscheidungswege, komplizierte Einkaufsprozesse digitaler Lösungen und ein bisher unharmonisches Vorgehen von Bund und Ländern bei der Verwaltungsdigitalisierung hemmen den so dringenden Wandel.

Für die Digitalisierung ist es erst recht nicht hilfreich, dass jedenfalls die Vergabekammer Baden-Württemberg jüngst in einer Entscheidung der Ansicht war, US-Softwareangebote seien wegen angeblicher Datenschutzbedenken von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen. Welches deutsche Unternehmen, geschweige denn Bürgerinnen und Bürger, können heute auf US-Software verzichten? Kurz und knapp: Die vergangenen Jahre vermittelten das Bild, Verwaltung und Justiz stehen sich selbst bei der Digitalisierung im Weg.

Digitalstrategie entfacht keine Hoffnung

Doch damit soll jetzt Schluss sein: Nach der Digitalstrategie sollen bis 2025 alle Behörden und ihre Dienstleistungen auf ein Smartphone passen. Also letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen an jedem Ort nutzbar sein, so dass Erleichterungen im Alltag endlich spürbar werden.

Die geplanten Maßnahmen reichen von der Digitalisierung der Finanz- und Rentenverwaltung bis zur allgemeinen Registermodernisierung oder vom „Smartphone-Perso“ bis zum behördlichen Kulturwandel (Stichwort: digitalkompetente Beamte). Auch der Justizapparat soll mit attraktiven und zukunftsorientierten digitalen Angeboten ausgestattet werden.

Euphorie kommt bei Kennern der Materie nicht auf. Bereits die rechtlichen Verpflichtungen alter Strategien sind nicht eingehalten worden. Beispielsweise sollten nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) bis Ende 2022 insgesamt 575 Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert worden sein. Anfang 2022 ist dies hingegen erst bei 140 Leistungen gelungen – manche stehen zudem erst einer einzigen Kommune zur Verfügung. Besserung bis Jahresende ist reines Wunschdenken. Die To-Do-Liste des Staates in Sachen Verwaltungsdigitalisierung ist also lang.

Dabei ist Digitalisierung nicht etwa eine nette Idee, um modern zu wirken. Für den Staat ist die Digitalisierung alternativlos. Denn dem Rechtstaat droht langsam der Totalkollaps.

Demographischer Wandel: Staat verliert Arbeitskräfte

Noch stärker als die Privatwirtschaft zieht für den Staat ein Personalnotstand ungeahnten Ausmaßes am Horizont auf. Bis zum Jahr 2035 wird die Zahl der erwerbsfähigen Personen um drei Millionen Menschen sinken. Noch beängstigender ist in diesem Zusammenhang, dass in den nächsten zwölf Jahren wohl fast die Hälfte aller Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst den Ruhestand antreten werden. Den Wettbewerb um qualifizierte Kräfte nimmt auch die Privatwirtschaft wahr, die – anders als der Staat – regelmäßig mit mehr Gehalt für immer weniger Arbeit lockt.

Wie lange in Zukunft dann z.B. ein Antrag auf eine Baugenehmigung, eine Klage gegen einen überteuerten Stromanbieter oder die Eintragung einer Kapitalgesellschaft in das Handelsregister dauern werden, bleibt unklar. Die Regierung kann noch so betonen, Genehmigungsverfahren beschleunigen zu wollen – wenn niemand die Anträge bearbeitet, ist niemandem mit politischen Appellen geholfen.

Die Zahlen erwecken jedenfalls nicht den Eindruck, dass es in Zukunft schneller als jetzt gehen wird. Ein jüngst veröffentlichter Brandbrief des Hamburgischen Amtsgerichtspräsidenten an die Rechtsanwaltskammer zeigt deutlich auf, wie schlimm es bereits heute um die Kapazitäten der Hamburgischen Amtsgerichte steht.

Trotz Ausbildungsoffensive sei ein Rückgang von 50 Beschäftigten zu verzeichnen gewesen. „Unverzügliche politische Entscheidungen“ sind laut dem Amtsgerichtspräsidenten erforderlich, damit die Amtsgerichte noch ihre Funktion im Justizsystem angemessen wahrnehmen können. Zustände, die sich in dieser Form in ganz Deutschland in Verwaltung und Justiz finden lassen.

Was dabei aus dem Blick gerät: Bürger:innen und Unternehmen haben einen Anspruch auf eine funktionierende Verwaltung und Justiz. Es ist nicht optional, dass Begehren und Anträge in angemessener Zeit bearbeitet werden. Denn die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik bedeutet nicht nur, dass sich der Staat nur im Rahmen bestehender Gesetze bewegen darf, sondern eben auch, dass er als solcher funktionsfähig ist.

Bürger:innen haben ein Recht auf gute Verwaltung

Ein Staat, in dem der Bürger seine Rechte mangels funktionsfähiger Verwaltung oder Justiz nicht geltend machen kann, ist für das Individuum wertlos. Die Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit ist in der Bundesrepublik im Grundgesetz unantastbar in Artikel 20 Absatz 3 verbürgt. Modernere Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise die EU-Grundrechte-Charta, sind noch deutlicher als das Grundgesetz: Dort hat nach Artikel 41 jede Person ein Recht auf gute Verwaltung. Unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist (!) müssen Angelegenheiten bearbeitet werden.

Damit diese verfassungsrechtlichen Pflichten erfüllt werden, muss der Staat also mit weniger Personal immer mehr Aufgaben in einer stets komplexer werdenden Welt schnell erfüllen. Heißt: Jeder noch vorhandene Beschäftigte muss effizienter werden. Das wird ohne eine ernsthafte, schnelle und pragmatische Digitalisierung nicht gelingen. Strategien sind gut, die Umsetzung ist besser – das fordern Verfassung, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger vom Staat. Dieser muss sich auch unabhängig von Strategien dieser Verpflichtung in allen Ebenen und Prozessen bewusstwerden und sie ernst nehmen.

Dennis Hillemann ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Partner im Verwaltungsrecht im Hamburger Büro von Fieldfisher und berät staatliche Einrichtungen in Fragen der Digitalisierung.

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