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Sustainable Finance

Standpunkte Ein Bericht, eine Prüfung

Lothar Rieth, Leiter des Bereichs Nachhaltigkeit, EnBW
Lothar Rieth, Leiter des Bereichs Nachhaltigkeit, EnBW Foto: EnBW

Die Verhandlungen über die EU-Richtlinie für nachhaltige Unternehmensberichterstattung CSRD gehen in ihre letzte Phase. Vor allem EU-Rat und Europaparlament ringen um einzelne Regelungen. Zeit für eine Warnung vor inkonsistenten und überbürokratisierten Vorschriften. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollte integriert in einem Bericht, konsolidiert auf Konzernebene und von nur einer Prüfungsgesellschaft begutachtet werden, fordert Lothar Rieth, Nachhaltigkeitsleiter des Energiekonzerns EnBW.

von Lothar Rieth

veröffentlicht am 05.05.2022

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Als die Europäische Kommission im April 2021 ihren Vorschlag für eine Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine Richtlinie für die nächste Entwicklungsstufe der Nachhaltigkeitsberichterstattung, vorstellte, deutete vieles darauf hin, dass der steigenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsaspekten in den öffentlichen Diskursen wie auch in der Unternehmensführung entsprechend Rechnung getragen wird. Das Pariser Klimaschutzabkommen, der EU Green Deal und die Wahrnehmung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten zählen heute zum Grundkanon nachhaltiger Unternehmensstrategie.

Aktuell überwiegt jedoch die Sorge, dass der Bogen überspannt wird. Eine Vielzahl in Sachen Nachhaltigkeitsberichterstattung als fortschrittlich geltende Unternehmen, aber auch Akteure wie Econsense, das Deutsche Aktieninstitut oder die im Rechnungslegungs-Verband DRSC organisierten Experten sehen einzelne Vorschläge sehr kritisch.

Der ursprüngliche CSRD-Vorschlag weist in die richtige Richtung

Als Ergebnis sollte die Nachhaltigkeitsberichterstattung endgültig aus ihrem Nischendasein heraustreten und zum viel zitierten integralen Bestandteil der Finanz- beziehungsweise Geschäftsberichterstattung werden. Der Anwenderkreis sollte erweitert werden. Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit – insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen der unternehmerischen Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt (der sogenannte „Inside-out“-Effekt) – sollte eindeutig und konsequent umgesetzt werden. Governance-Aspekte sollten noch stärker Eingang finden und über die Efrag sollten erstmals auf europäischer Ebene klare einheitliche, verbindliche Berichtstandards entwickelt werden. Dies stets mit dem Filter der Wesentlichkeit als Korrektiv, um die Berichterstattung weiterhin übersichtlich und zielgerichtet zu gestalten. So weit so gut.

Ein gutes Jahr später ist die Mehrzahl der Unternehmen durchaus überrascht und irritiert. Viele, die sich seit Jahren dafür einsetzen, dass Nachhaltigkeit adäquat in der Unternehmensführung und somit in der Berichterstattung berücksichtigt wird, sind alarmiert. Die Sorge ist, dass die aktuellen Vorschläge dazu führen könnten, dass ein integrierter Bericht nicht mehr möglich ist. Zudem würde die bewährte konsolidierte Konzernberichterstattung durch die Nichtbefreiung von Tochterunternehmen pulverisiert werden und, zu guter Letzt, die sich anbahnende Verzahnung der Prüfung von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen nun wieder ohne Not getrennt werden. Als Unternehmen, das seit acht Jahren integriert berichtet, und alle Informationen im Lagebericht mit hinreichender Sicherheit prüfen lässt, sehen wir die Entwicklung mit Sorge. Eine gesonderte Behandlung von Nachhaltigkeitsaspekten kann nur ein Zwischenschritt sein und nicht das Zielbild einer zeitgemäßen Berichterstattung.

Die Uhr nicht zurückdrehen – integrierte Berichterstattung muss möglich sein

Bereits vor zehn Jahren hat sich das International Integrated Reporting Council (IIRC) dafür eingesetzt, dass die verschiedenen Werttreiber eines Unternehmens im Sinne des Integrated Thinking integriert gemanagt und dokumentiert werden. Bei der Transformation des Geschäftsmodells der EnBW haben wir von Beginn an die wesentlichen finanziellen und damals noch nicht-finanziellen Leistungskennzahlen mit Zielen gemeinsam im Geschäftsbericht präsentiert. Zu einem Zeitpunkt also, als viele Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen erst drei bis vier Monate nach dem Geschäftsbericht veröffentlicht haben. Die ganzheitliche Darstellung wird von verschiedenen Stakeholdergruppen sehr geschätzt, um sich ein umfassendes Bild von der Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu machen. Eine künstliche Trennung von finanziellen und Nachhaltigkeitsinformationen im Lagebericht ist nicht sinnvoll.

Zudem würde der aktuelle Vorschlag zu einer doppelten Berichterstattung führen, insbesondere bei Informationen wie der Beschreibung des Geschäftsmodells. In Abhängigkeit vom Reifegrad der Integration sollte es den Unternehmen vorbehalten bleiben, ob separat oder integriert im Lagebericht berichtet wird. Auch vor dem Hintergrund der erweiterten institutionellen Ausgestaltung eines internationalen Nachhaltigkeitsberichts-Standardsetzergremiums wie dem ISSB oder des DRSC-Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung mutet es schon fast anachronistisch an, wenn heute von den europäischen Institutionen eine künstliche Trennung von Finanz- und Nachhaltigkeitsinformationen eingefordert wird.

Mehr Berichterstattung führt nicht automatisch zu mehr Nachhaltigkeit

Seit Jahren versuchen Unternehmen, ihre Berichterstattung kompakter und somit für Investoren und andere Stakeholder nutzerfreundlicher zu gestalten. Im Mittelpunkt der Weiterentwicklung bei der EnBW stand in Analogie zur Finanzberichterstattung stets das Ziel, sich auf wesentliche (Nachhaltigkeits-) Aspekte zu konzentrieren. Dazu zählt auch, dass die Berichterstattung auf Konzernebene erfolgt und Tochterunternehmen von einer separaten Berichterstattung befreit sind. Zudem ja ohnehin die grundlegenden strategischen Ausrichtungen zum Geschäftsmodell und zu ausgewählten (Nachhaltigkeits-) Themen in der Regel in die gleiche Richtung zielen.

Der aktuell diskutierte Vorschlag, die Befreiung von Tochterunternehmen zu streichen, würde zu einer Vielzahl von weiteren Berichten führen. Diese würden kaum einen Mehrwert bieten, aber einen unverhältnismäßigen Aufwand produzieren. Nach ersten Schätzungen müssten bei größeren Unternehmen zusätzliche Berichte in dreistelliger Anzahl erstellt werden. Ein sinnvoller Kompromiss könnte die Abbildung ausgewählter Unternehmensaspekte etwa auf Risikoprofile enthalten, sofern signifikante Abweichungen zwischen Mutter- und Tochterunternehmen vorliegen.

Keine Vorgabe für getrennte Prüfungskreisläufe

Bei vielen Aspekten des aktuell diskutierten CSRD-Gesetzvorhabens gibt es berechtigterweise unterschiedliche Auffassungen. Die Forderung des Europäischen Parlaments nach einem separaten Abschlussprüfer für die Nachhaltigkeitsberichterstattung zählt hier sicherlich nicht dazu. Wenn dies von Unternehmen explizit so gewünscht ist, so sollte diese Option durchaus bestehen. Jedoch sollte aus Gründen der Effizienz, der Konsistenz und der Qualität unbedingt ein Wahlrecht eingeräumt werden.

Bei der EnBW haben wir gute Erfahrungen mit der integrierten Prüfung aus einer Hand gemacht. Es wurde gemeinsam mit dem Prüfer eine intensive Lernkurve durchlaufen, die über die Zeit nicht nur die Qualität und das Tempo der Prüfung, sondern als Nebeneffekt auch die Qualität des Berichts verbessert hat.

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