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Sustainable Finance

Standpunkte Ökozid-Gesetze global erforderlich

Wolf Hingst, Leiter Deutschland der internationalen Organisation Stop Ecocide
Wolf Hingst, Leiter Deutschland der internationalen Organisation Stop Ecocide Foto: SEI

Solange wir als Menschheit die Naturzerstörung als „notwendiges Übel“ dulden, wird uns die größte Herausforderung der Menschheitsgeschichte – die umfassende sozial-ökologische Transformation – nicht gelingen, meint der Sozialwissenschaftler Wolf-Christian Hingst von der internationalen Organisation Stop Ecocide. Er fordert, den Straftatbestand „Ökozid“ international einzuführen – als grundlegende Rahmenbedingung für nachhaltiges Wirtschaften und gesellschaftliche Entwicklung.

von Wolf Hingst

veröffentlicht am 19.01.2023

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Seit der Verabschiedung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele, dieser historischen Vereinbarung der „Agenda 2030“ in New York 2015, ist fast die Hälfte der Zeit vergangen, um diese SDGs bis 2030 zu erreichen. Doch besonders weit sind wir bislang nicht gekommen, im Gegenteil. Darum ist dringend ein Rechtsrahmen notwendig.

Manche Fachleute sind der festen Überzeugung, dass kluge Mengensteuerung der Königsweg zu Klima- und Artenschutz sei. Wie viel CO2 darf wer emittieren? Wie viel Fisch darf wer wann und wo fangen? Wie viel Fleisch wollen wir wie „produzieren“? Und es ist sicher richtig: Kluge Mengensteuerung ist ein hervorragendes Instrument.

Allerdings ist es genau und nur das: ein Instrument. Wie ein Hammer. Ich kann einen Hammer klug nutzen, für viele Zwecke. Oder ich kann damit Schädel einschlagen. Das hängt im Wesentlichen von den Umständen und meiner moralischen Verfassung ab.

Wenn Moral zu Recht wird, verändert sich die Welt

Die Moralvorstellungen einer Gesellschaft spiegeln sich in ihrem Strafrecht. Und umgekehrt in einer Spiralwirkung: Am Anfang bezeichnet eine Avantgarde aktuelle Umstände als moralisch unvertretbar, mehr und mehr Menschen folgen dieser Auffassung, dann sorgt politische Unterstützung für neue gesetzliche und strafrechtliche Rahmenbedingungen.

Und somit wird die neue Moralvorstellung zum gesellschaftlichen Standard. Denn erst das Strafrecht markiert die rote Linie, über die niemand ungestraft hinausgehen darf. Es definiert die Dinge, die nicht legal finanziert oder genehmigt werden können. Erst wenn Moral zu Recht wird, verändern sich die Umstände – und womöglich die Welt. Dann jedoch schnell!

Vom Kavaliersdelikt zum Kapitalverbrechen

Doch im Völkerrecht klafft eine gewaltige Lücke: Schwere Naturzerstörung ist bislang kein Kapitalverbrechen, sondern eher ein Kavaliersdelikt. Dabei war in den Entwürfen des „Römischen Statutes“ des Internationalen Strafgerichtshofes in den 90er Jahren des letzten Jahrtausends vorgesehen, gravierende Umweltverbrechen als Verbrechen gegen die Menschheit zu definieren.

Die Umstände, unter denen diese Definition gestrichen wurde, sind mysteriös und haben hochwahrscheinlich mit hartem Lobbyismus zu tun. Wie viel besser sähe die Welt aus, wenn wir als globale Gemeinschaft unverhältnismäßige Umweltzerstörung seit 30 Jahren als internationales Verbrechen ansehen und ahnden würden!

Angesichts der Klimakrise, des massenhaften Artensterbens und der rasanten Ökosystemverluste brauchen wir die Einführung von Ökozid als fünftem Verbrechen gegen den Frieden – neben Kriegsverbrechen, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und dem Verbrechen der Aggression.

Das ist nötig als zentraler Baustein, um die katastrophalsten Folgen des grassierenden Raubbaus und der unwiederbringlichen Zerstörung unserer Lebensgrundlagen abzuwenden. Weitere wichtige Bausteine sind unter anderem Mengensteuerungen (siehe oben) und Kreislaufwirtschaft, Renaturierung und Artenschutzabkommen wie das auf der COP15 in Montreal beschlossene (Tagesspiegel Background berichtete), Ökologisierung der Verfassungen sowie weitere Natur- und Menschenrechte.

Menschenrecht auf intakte Umwelt

Vor wenigen Wochen hat die UN-Vollversammlung eine historische Resolution verabschiedet, die den Zugang zu einer sauberen, gesunden und nachhaltigen Umwelt zu einem allgemeinen Menschenrecht erklärt. Um das durchzusetzen, braucht es konkrete Regulierung. Warum? Das zentrale Menschenrecht ist das Recht auf Leben. Was aber wäre es wert, wenn Mord kein Verbrechen wäre? Analog ist zu fragen: Was ist das neue Menschenrecht auf eine intakte Umwelt wert, solange die Zerstörung von Ökosystemen nicht als Verbrechen geahndet wird?

Darum ist es unerlässlich, Ökozid als Straftatbestand zu verankern. Das ist nicht nur gerecht, sondern auch sehr wirksam: Wenn Entscheidungsträger in Wirtschaft und Politik Naturzerstörung nicht mehr als wirtschaftliches Schadensersatzrisiko (Portokasse) einkalkulieren können, sondern persönlich die Verantwortung und das Risiko tragen, für ihre Entscheidungen vor Gericht zu stehen, dann werden ihre Entscheidungen ganz anders ausfallen.

Wenn Ökozid ein Verbrechen ist, dann können naturzerstörende Praktiken nicht länger legal finanziert werden. Globale Finanzströme werden an der Quelle umgeleitet – Multimilliarden-Investments werden sich blitzschnell neue und nachhaltigere Wege suchen. Diese Wirksamkeit beginnt schon jetzt, wie in Gesprächen zu erfahren ist: Wer möchte in etwas investieren, das in Kürze illegal sein wird oder sein könnte?

Globaler Rahmen für nachhaltiges Wirtschaften ohne Wettbewerbsnachteile

Die Debatte um die Anerkennung von Ökozid als Verbrechen hat international stark zugenommen. Viele Regierungen und Parlamente haben sich dafür ausgesprochen, unter anderem das Europäische Parlament. Belgien führt Ökozid jetzt in nationales Recht ein, Frankreich hat das schon verankert.

Auch in der aktuell entstehenden Klimaaußenpolitik der Bundesregierung ist Ökozid ein Thema. Das EU-Umweltstrafrecht wird gerade neu gefasst – Ökozid steht auf der Agenda: Einige Ausschüsse des europäischen Parlaments haben sich bereits dafür ausgesprochen, Ökozid in den vor etwa einem Jahr vorgelegten Entwurf zu ergänzen. Die finalen Debatten werden in diesem Quartal erwartet. Ökozid könnte also schon dieses Jahr in allen Mitgliedsstaaten zum Tatbestand werden.

Der nächste Schritt wäre die entsprechende Ergänzung des Rom-Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs und so die weltweite Anerkennung als Verbrechen. Das ist der große Vorteil des Völkerstrafrechts: Es gilt nach Ratifizierung in den derzeit 123 Vertragsstaaten des Statuts und via Weltrechtsprinzip quasi weltweit und kann so einheitliche rechtliche Rahmenbedingungen für ein nachhaltiges Wirtschaften ohne Wettbewerbsnachteile schaffen.

Investorennetzwerk plädiert für verschärftes Umweltstrafrecht

Aus diesem Grund hat dasInternational Corporate Governance Network (ICGN), hinter dem Investoren mit einem verwalteten Vermögen von über 70 Billionen Dollar stehen, im November 2022 in seinerErklärung zur Weltklimakonferenz COP27 zum zweiten Mal in Folge die Regierungen aufgefordert, Ökozid zum Straftatbestand zu machen.

In einer der bisher bedeutendsten öffentlichen Erklärungen des Unternehmens- und Finanzsektors ruft das ICGN zu einem „gerechten Übergang“ (just transition) auf und gibt Empfehlungen für Investoren, Wirtschaftsprüfer, Unternehmen und Regierungen, um ihrer „einzigartigen Verantwortung“ gerecht zu werden und durchsetzungsfähige Maßnahmen gegen den Klimawandel umzusetzen.

Die Anerkennung von Ökozid als internationalem Verbrechen ist dafür die „conditio sine qua non“, die unabdingbare Voraussetzung.

Darum unterstützen mehr und mehr Unternehmen den ICGN-Aufruf, unter anderem die Triodos Bank, und unterzeichnen den „Business Open Letter“ von Stop Ecocide und Ecosia. Das Business-NetzwerkEcocide Law Alliance“ beginnt damit, unternehmerische Verantwortung international zu bündeln. Deutsche Vorreiter fehlen bislang: Damit versäumen innovative Unternehmen eine Chance, sich mit geringem Aufwand international zu profilieren.

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