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Verkehr & Smart Mobility

Standpunkte Ein Gamechanger für Unternehmen und Beschäftigte

Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad und Sprecher des Bündnisses nachhaltige Mobilitätswirtschaft
Wasilis von Rauch, Geschäftsführer von Zukunft Fahrrad und Sprecher des Bündnisses nachhaltige Mobilitätswirtschaft

Es ist ein wichtiger Schritt, dass der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das Jahressteuergesetz 2024 einen konkreten Vorschlag enthält, wie das Mobilitätsbudget umgesetzt werden kann. Um Unklarheiten zu beseitigen, sollten aber unter anderem Monats- und Jahreszeitkarten klar einbezogen werden.

von Wasilis von Rauch

veröffentlicht am 30.05.2024

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Mobilitätsbudgets können Mobilität grundlegend positiv verändern. Es ist daher ein wichtiger Schritt, dass der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das Jahressteuergesetz 2024 einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung enthält. Zukunft Fahrrad, viele weitere Verbände und Unternehmen betonen bereits seit Jahren die Bedeutung einer solchen vereinfachenden steuerrechtlichen Regelung.

Was zunächst simpel klingt, nämlich dass Unternehmen ihren Beschäftigten ein monatliches Budget zur Verfügung stellen, um damit dienstlich sowie privat zum Beispiel ÖPNV, Bahn, Car- und Bike-Sharing oder auch Taxis zu nutzen, stellt sich bislang in der Umsetzung als schwierig dar. Hauptproblem ist die bisher komplizierte steuerliche Handhabung, denn einzelne Mobilitätsleistungen werden unterschiedlich behandelt, und es greifen verschiedene Steuerbefreiungsvorschriften.

Die Anwendung ist im Status quo für Arbeitgebende wie Beschäftigte wenig attraktiv. Gleichzeitig sind immer mehr Menschen längst mit einem flexiblen Mobilitätsmix unterwegs. Sie nutzen im Alltag mal die Bahn, mal das Rad oder Auto und hin und wieder ein Taxi, dafür erwarten sie eine einfache Regelung.

Viele Unternehmen scheuen Verwaltungsaufwand

Bislang scheuen allerdings viele Unternehmen den Verwaltungsaufwand für ein Mobilitätsbudget. Und gerade eine für Mitarbeitende attraktive digitale Umsetzung ist eine Herausforderung. Dass große Unternehmen wie SAP, ThyssenKrupp oder Hays ihren Beschäftigten dennoch heute schon Mobilitätsbudgets anbieten, ist ein Indiz dafür, wie groß die Nachfrage ist.

Das ist auch logisch, denn ein moderner Arbeitgeber braucht heutzutage Ergänzungen und Alternativen zum Dienstwagen, nicht nur aus Umweltgründen oder weil Dienstwagen als Benefit enorm teuer sind. Flexibilität ist auch gefragt, um Mitarbeitende zu gewinnen und zu binden. Erwerbsbiografien verändern sich, der klassische Alleinverdiener im Vollzeitjob, der morgens mit dem Dienstwagen in die Stadt rein- und abends wieder rauspendelt, ist nicht mehr so häufig anzutreffen.

Genau deshalb haben wir uns mit dem Bündnis nachhaltige Mobilitätswirtschaft aus Allianz pro Schiene, Bundesverband Carsharing, Verband Deutscher Verkehrsunternehmen und Zukunft Fahrrad gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie für eine steuerliche Neuregelung eingesetzt. Wir begrüßen daher die im Jahressteuergesetzes 2024 vorgesehene Vereinfachung.

Konkret sieht der Entwurf eine Pauschalversteuerung in Höhe von 25 Prozent bei der privaten Nutzung von Mobilitätsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 2400 Euro pro Jahr vor. Die bereits bestehenden steuerlichen Regelungen für Dienstfahrräder und Jobtickets bleiben davon unberührt, das ist enorm wichtig. Mit dem Vorschlag entfällt die bislang größte Hürde, die aufwändige Erfassung. Innovative und gleichzeitig nachhaltige Mobilität würde endlich in einen einfachen steuerlichen Rahmen gesetzt.

Mobilitätsbudget ist nicht alleinige Lösung

Das stärkt die Unternehmen am Standort Deutschland als attraktive Arbeitgeber. Und es stärkt Anbieter innovativer, nachhaltiger Mobilitätsdienste, zum Beispiel im Sharing. Beides ist zentral. Beschäftigten wird es einfach gemacht, einen praktischen Mix aus Mobilitätsleistungen zu nutzen. Das ist auch gut fürs Klima und die Gesundheit der Menschen.

Insbesondere für den Klimaschutz ist ein Mobilitätsbudget allerdings nicht die alleinige Lösung des Problems. Es bleibt weiterhin notwendig, zentrale Finanzierungsmechanismen im Verkehr am CO2 auszurichten. Anreize zum CO2-Einsparen sind notwendige Innovationstreiber, klimaschädliche Regelungen müssen abgeschafft werden. Nur so bekommen wir ein zukunftsfähiges und zugleich leistungsfähiges Mobilitätssystem hin.

Im aktuellen Entwurf bedarf es noch einiger Klarstellungen wie zur Abrechenbarkeit von Abonnements als sogenannte „zeitraumbezogene Angebote“ für nachhaltige Mobilität oder konkretere Vorgaben für die Abrechnung von Gutscheinen oder nachträglichen Zuschüssen, damit das Mobilitätsbudget sein Potenzial voll entfalten kann.

Wenn diese noch bestehenden Unklarheiten beseitigt werden, wird das Mobilitätsbudget ein echter Gamechanger werden – sowohl für Unternehmen auf dem Weg zum attraktiven Arbeitgeber, der nachhaltige Mobilität fördert, als auch für Beschäftigte, die nachhaltig und maximal flexibel mobil sein wollen.

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